Sicherheitsschrank von Protectoplus
Die direkte Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sowie in Treppenhäusern, Fluchtwegen oder in Pausenräumen ist gesetzlich verboten. Mit einer Ausnahme: Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 erlaubt die Lagerung von Gefahrstoffen in Arbeitsräumen, wenn Sicherheitsschränke wie der SST-P 12/20 Typ 90 genutzt werden. Diese Ausnahme macht in Arbeitsräumen wie beispielsweise Laboren Sinn, in denen Mitarbeitende nur mit Zugriff auf Zusatzstoffe und Lösemittel überhaupt arbeitsfähig sind, so Paul Fricke, Geschäftsführer der Protecto. Das Unternehmen berät, plant und errichtet Gefahrstofflager für seine Kunden und liefert alle dafür notwendigen Produkte.
Im Brandfall schließt der Sicherheitsschrank durch eine integrierte Auslöseeinheit automatisch seine Türen und ist dann 90 Minuten lang feuerwiderstandsfähig. Der Schrank entspricht nicht nur der TRGS 510, sondern auch der DIN EN 14470-1 für die vorschriftsmäßige Lagerung von Gefahrstoffen in Arbeitsräumen und dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Er hat das CE-Zeichen als auch das GS-Siegel.