VDI: Sicherheit beim Betrieb additiver Fertigungsverfahren
Wie der VDI, Verein Deutscher Ingenieure, mitteilt, nutzen bislang Betreiber additiver Fertigungsanlagen individuelle Lösungen, um einen sicheren Betrieb ihrer Anlagen zu ermöglichen. Ob die getroffenen Maßnahmen ausreichend und konform mit allen relevanten Gesetzen und Vorschriften sind, konnte kaum jemand beurteilen. Für den sicheren Betrieb additiver Fertigungsanlagen, die Metallpulver mit dem Laser-Strahlschmelzen (laser powder bed fusion) verarbeiten, gibt es mit der neuen Richtlinie VDI 3405 Blatt 6.1 nun eine umfassende Hilfestellung. Die Richtlinie bewertet die Relevanz und Anwendbarkeit bestehender Vorschriften benachbarter Technologiefelder wie dem Schweißen, der Pulvermetallurgie und der Nanopartikel im Einzelfall. Sie fasst relevante technische Regeln, Vorschriften und Gesetze zusammen und gibt Empfehlungen, wie diese bei den unterschiedlichen Schritten des Laser-Strahlschmelzens praktisch umgesetzt werden können.
Die Richtlinie gilt für Laser-Stahlschmelzanlagen mit CE-Kennzeichen, die für den sicheren Betrieb gekapselt sind. Betreiber von Laser-Strahlschmelzanlagen sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Dazu bietet die Richtlinie eine praxistaugliche Unterstützung. VDI 3405 Blatt 6.1 wendet sich vorrangig an Betreiber von Laser-Strahlschmelzanlagen und an Personen oder Unternehmen, die die Beschaffung und den Betrieb einer entsprechenden Anlage mit Metallpulver planen. Die Richtlinie richtet sich auch an Organisationen, die Betreiber dieser Anlagen bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen beraten, an Lieferanten von Anlagen und von Ausrüstung zum sicheren Betrieb sowie an Logistikdienstleister für die Handhabung von Gefahrgut.
Aufbauend auf VDI 3405 Blatt 6.1 für die Verarbeitung von Metallpulvern erscheint zudem im November das Blatt 6.2 als Entwurf. VDI 3405 Blatt 6.2 beschäftigt sich mit der Anwendersicherheit bei der additiven Verarbeitung von Polymerpulvern mit dem Laser-Sinterverfahren. Die Zielsetzung, einen sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten und Gefährdungen bei der Handhabung der additiv gefertigten Bauteile zu vermeiden, bleibt die gleiche. Angepasst sind die konkreten Empfehlungen an die Randbedingungen der Kunststoffverarbeitung.