Schutz für Bildungseinrichtungen

Schutz für Bildungseinrichtungen. In Deutschland werden jährlich 1,25 Millionen Einbrüche registriert. Davon schätzen Fachleute über 100.000 Fälle in Universitäten, Hochschulen, Sc...

Dipl.-Verw. Heiner Jerofsky Kriminalrat a. D.
Dipl.-Verw. Heiner Jerofsky Kriminalrat a. D.

Schutz für Bildungseinrichtungen. In Deutschland werden jährlich 1,25 Millionen Einbrüche registriert. Davon schätzen Fachleute über 100.000 Fälle in Universitäten, Hochschulen, Schulen, Internaten, Kindergärten, Jugendhäusern und Betreuungseinrichtungen. Dabei kommt es oft zusätzlich zu erheblichen Schäden durch Vandalismus. Auch vorsätzlich oder fahrlässig gelegte Brände sind in diesen Einrichtungen zu verzeichnen. Zusätzlich gibt es an manchen Schulen erhebliche Probleme mit dem gesetzlichen Unfallschutz und gewalttätigen Jugendlichen.

Lage und Umfeld

Die Lage, die Schulart und Umgebung einer Bildungseinrichtung spielen bei der Beurteilung der Sicherheitslage eine wichtige Rolle. Schulumfeldverbesserungen bedeuten auch, dass verkehrstechnische- und Kriminalitätsgefahren verhindert, minimiert oder bekämpft werden. Zweifelsfrei haben Lage, Umfeld, Sicherheitsmaßnahmen und Zusammensetzung der Schüler Einfluss auf Art und Ausmaß der Schäden. Hier einige Beispiele aus der Tagespresse:

  • Nach einer Serie von Einbrüchen und Sachbeschädigungen an der Charlottenburger Poelchau-Oberschule wurde ein privater Wachschutz beauftragt, der die Schule nachts mit zwei Sicherheitsleuten kontrolliert. Während der Sommerferien war es zu insgesamt neun schweren Vorfällen, darunter auch zu Vandalismus, gekommen. 
  • 170.000 € betrug die Schadenssumme durch Einbrüche und Vandalismusschäden, meist an Wochenenden und in den Ferien, in 92 Fällen an Duisburger Schulen im vergangenen Jahr.  
  • An einigen Schulen in Hessen wurde eine Gebühr für die Toilettenbenutzung eingeführt. Jeder Gang zum WC soll dann zehn Cent kosten. Doch für ihr Geld bekommen die Schüler auch etwas geboten: Toilettenfrauen sollen künftig über das stille Örtchen wachen. Damit soll der Vandalismus auf den Schultoiletten eingedämmt werden. 
  • In Ostfriesland wurde in einer Nacht in vier Schulen und einen Kindergarten eingebrochen. Die Täter gelangten in allen Fällen durch ein aufgehebeltes Fenster bzw. eine aufgehebelte Tür in die Gebäude in Ortsrandlage. Über Stunden wurde alles durchsucht, verwüstet und erheblicher Sachschaden verursacht. 
  • Unbekannte Täter brachen in die Mensa der Fachhochschule Westküste ein. Dazu hebelten die Täter gewaltsam die Nottür auf. Auch innerhalb des Gebäudes brachen die Einbrecher weitere Türen auf stahlen etwas Geld und richteten erheblichen Sachschaden an. Auch dieses Gebäude war zur Nachtzeit und an Wochenenden schlecht gesichert und unbewacht. 
  • Unbekannte Täter versuchten das Fenster des Sekretariats in der Jens-Iwersen-Schule in Hattstedt aufzuhebeln, was misslang. Im Anschluss wurde die Scheibe des Lehrerzimmers eingeschlagen, worüber die Täter dann auch ins Gebäude gelangten. Um in andere Räume zu gelangen, wurden in der Schule weitere Türen mit roher Gewalt geöffnet, in dem sie eingetreten oder aufgehebelt wurden. Es entstand sehr hoher Sachschaden, 
  • Charlottenburg-Wilmersdorf ist der zweite Berliner Bezirk nach Neukölln, der einen privaten Wachschutz für eine Schule organisiert hat. In Neukölln stehen die Sicherheitsleute in diesem Jahr vor 16 Schulen. Nach der Pilotphase im vergangenem Jahr, an der sich 13 Schulen beteiligt hatten, sind in diesem Jahr drei weitere Schulen dazugekommen. 

Durch kommunale Präventionskonzepte, Schulumfeldverbesserungen sowie durch personelle und technische Maßnahmen können Einbrüche, Vandalismus, Sachbeschädigungen und Ausschreitungen verhindert sowie die Gewalt auf den Schulhöfen eingedämmt werden. Keiner will amerikanische Verhältnisse. Aber bei derart hohen Schäden und zunehmenden Gefahren muss gehandelt werden.

Nicht nur die Eltern rufen nach wirksamen Gegenmaßnahmen. Auch die Kostenträger suchen Auswege. Gewalt und Schadensereignisse schaffen ein Klima der Unsicherheit und Angst unter Eltern, Lehrern, Schülern und Anwohnern.

Zutritt und Kontrolle

Verantwortliche für Sicherheit und Organisation an Universitäten oder Schulen haben es mit mehreren Gebäuden, zahlreichen Türen und heterogenen Gruppen von Studenten, Schülern, Personal und Besuchern zu tun. Sie müssen den bequemen Zutritt zu den Büros der Lehrkräfte, Laboratorien und der Bibliothek ebenso kontrollieren wie zur Sporthalle, dem Schwimmbad und zum Schulgelände, ohne die sehr dynamischen Anforderungen des Instituts zu beeinträchtigen.

Wenn Studenten kommen und gehen, müssen Schlüssel ersetzt und/oder Zutrittsberechtigungen geändert werden. Eine Lösung ist CardLink von Kaba. Dieses innovative Konzept ist ein integrales kabelloses Zutrittskonzept, das sicher und einfach zu installieren, zu betreiben und zu warten ist.

Als Teil von Kaba exos 9300 verknüpft es mechatronische Schließsysteme mit der Online-Welt der Zutrittskontrolle. Damit können Türen ohne jegliche Verkabelung in ein elektronisches Zutrittskontroll-System integriert werden. Dabei werden die Zutrittsberechtigungen über einen Leser auf die Ausweise geschrieben. Die Türen erhalten statt einem mechanischen einen mechatronischen (digitalen) Zylinder oder Beschlag. Dieser prüft, ob die Karte gültig ist und gibt die Türe bei Berechtigung frei.

Dabei benötigt die Türe keinerlei zusätzliche Vorrichtungen und keine Verkabelung. Alle Komponenten – die Online-Leser wie die Card-Link Standalone Komponenten – werden im System Kaba exos 9300 konfiguriert und verwaltet. Unabhängig von der Art der Zutrittspunkte werden alltägliche Arbeiten wie Anlegen eines neuen Nutzers, Änderung der Zutrittsberechtigung, Behandlung von vergessenen oder verlorenen Ausweisen, Ausgabe von Besucherscheinen etc. komfortabel in einem Arbeitsgang erledigt.

Dank einem modernen Update-Mechanismus erhalten die Nutzer geänderte Zutrittsrechte einfach und schnell an einem Online-Leser und tragen diese auf ihrem persönlichen Identifikationsmedium zu den einzelnen Zutrittspunkten.

Für Universitäten und Schulen hat die neue Lösung viele Vorteile. Für Sicherheitsverantwortliche ist es nicht mehr nötig, Zutrittsrechte manuell an jeder Tür zu aktualisieren. Das erspart manchen Weg. Die vergebenen Zutrittsberechtigungen werden am Ende des Semesters oder des Schuljahres automatisch gelöscht. Verloren gegangene oder nicht zurückgegebene Schlüssel und Ausweise stellen keine Bedrohung für die Sicherheit mehr dar.

Während des Semesters wird kontrolliert, wer wann wo Zutritt erlangt. Möglich ist außerdem die Nutzung einer Bezahlfunktion. Dann können Schüler und Studenten z. B. in der Mensa mit ihrem Ausweis bargeldlos ihr Essen bezahlen. Infos unter: www.cardlink.de

Einbruch und Vandalismus

Das Gebäude ist in angemessener Weise gegen Einbruch und Vandalismus zu schützen. Dazu ist es erforderlich in Zusammenarbeit mit dem Kostenträger und der örtlich zuständigen Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle ein technisches Sicherungskonzept zu erstellen und umzusetzen.

Die Basis für ein angemessenes Konzept ist eine Sicherheitsanalyse unter Einbeziehung bisheriger Schäden. Mechanische Sicherungen, die sinnvoll aufeinander abgestimmt sind, stehen bei allen Sicherheitsüberlegungen an erster Stelle. Sie können dem Täter einen definierten Widerstand entgegensetzen und damit einen Einbruch unter Umständen verhindern oder wesentlich erschweren. Barrieren sind außerdem meist Lärmhindernisse sowie straf- und versicherungsrechtlich von Bedeutung. Grundelemente für einen wirksamen Einbruchschutz sind je nach Sicherheitsgrad:

  • Mechanischer Perimeterschutz
  • Zugangskontrollanlagen (Mitarbeiter-, Besucher- und Lieferantenzugänge), 
  • Fassaden mit gleichem Widerstandszeitwert wie die Öffnungen und ohne Kletterhilfen, Versteck- und Ablagemöglichkeiten, 
  • Sicherheitsverglasung im Erdgeschoss, 
  • VdS-anerkannte einbruchhemmende Türen (DIN V EN V 1627-1630), d. h. geprüft sind Türblatt, Bänder, Zarge, Mehrpunktverriegelung, Schutzbeschläge und Schließzylinder mit Schutz gegen Bohren, Nachschließen und Ziehen. 

Einbruchmeldeanlagen (EMA) ergänzen die Mechanik und schützen bei gesicherter Intervention gegen zerstörende, schädigende Einwirkungen auf Personen, Sachen und Informationen. EMA sind wegen der erforderlichen Funktionssicherheit (u. a. zuverlässige Detektion, Schutz gegen Manipulationen oder Überwindungsversuche, Vermeidung von Falschalarmen) besonders sorgfältig zu planen und zu installieren.

Solche Investitionen sind nur dann sinnvoll, wenn die schnelle Alarmverfolgung durch ausgebildete Interventionskräfte erfolgt. Das ist gewährleistet wenn die EMA auf eine VdS-gerechte NSL eines Sicherheitsdienstleisters aufgeschaltet wird. Lediglich eine EMA zu errichten, bietet noch keinen ausreichenden Schutz und der Hausmeister ist auch nicht der ideale Alarmverfolger oder „Ordnungshüter“.

Retten und Löschen

Brände sind die größte Gefahr für alle Gebäude. Deswegen beginnt Sicherheit an Schulen und Universitäten zuerst mit dem vorbeugenden Brandschutz. Er umfasst neben den baulichtechnischen Maßnahmen auch organisatorische Vorbereitungen und Kontrollmaßnahmen, wie

  • Aufstellen einer Brandschutzordnung, Alarm-, Einsatz- und Räumungspläne, 
  • Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen,
  • Überwachung und Beseitigung von brandschutztechnischen Gefahren
  • Kontrollen von Treppenhäusern, Fluchtwegen, Feuerwehrangriffswegen, 
  • Kontrollen stationärer Löscheinrichtungen und Feuerlöscher
  • Beratung in Fragen des Brandschutzes und 
  • Übungen sowie Ausbildung und Unterweisung der Mitarbeiter. 

Alle diese Maßnahmen haben das Ziel entstehende Brandgefahren zu erkennen und für effektive Brandbekämpfung und intakte Fluchtwege zu sorgen. An vielen Bildungseinrichtungen und Betreuungseinrichtungen wurden bei Überprüfungen Mängel in den feuerpolizeilichen Anforderungen festgestellt.

Es fehlten z. T. die geeigneten Fluchtwege aus den Klassen- oder Aufenthaltsräumen. Besonders die Schüler in den oberen Etagen müssten im Falle eines Feuers durch das ggfs. verqualmte Treppenhaus flüchten, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Feuertreppen im Außenbereich fehlen. Wer möchte schon, dass sein Kind in einer möglichen „Feuerfalle“ sitzt.

Zusätzlich müssen die Gebäudebenutzer auf Notfallsituationen vorbereitet sein. Dafür gibt es empfehlenswerte Sicherheitsdienstleister, die u. a. das komplette Notfallmanagement für solche Fälle und besonderen Einrichtungen vor Ort mit Grundunterweisungen, Evakuierungen, Schulungen der Ersthelfer und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz mit Fachleuten effektiv durchführen.

Dirk Fassbender, Leiter der Kötter Akademie, erklärt dazu: „Es kann ganz harmlos beginnen. Ein kleines Feuer im Papierkorb. Das kann man ja schnell löschen. Aber wo ist eigentlich der Feuerlöscher? Als er endlich gefunden wird, steht bereits der ganze Behälter in Flammen. Wer weiß noch mal wie der Feuerlöscher benutzt wird? Keiner traut sich. Schreibtisch und Vorhänge fangen Feuer und jetzt wird die Situation brenzlig. Nichts wie raus! Hat eigentlich jemand die Feuerwehr gerufen? Und wer kümmert sich um den gehbehinderten Schüler im Obergeschoss und um den Lehrer der einen Schwächeanfall erlitten hat? Damit sie in einem solchen Ernstfall wissen was zu tun ist, vertrauen immer mehr Unternehmen, Geschäfte und Bildungseinrichtungen dem betrieblichen Notfallmanagement der Kötter Akademie. Wir bilden Brandschutz-, Evakuierungs- und Ersthelfer aus und führen entsprechende Übungen vor Ort durch.“

Weitere Infos dazu unter: www.koetter.de 

Unfälle und Straftaten

Die seit Jahren konstant hohen Unfallzahlen von Schülerinnen und Schülern machen deutlich, dass das nötige Sicherheitsbewusstsein eine notwendige Aufgabe der Schule ist. Mehr Sicherheit zu schaffen ist zudem eine komplexe Aufgabe, die nur zu lösen ist, wenn alle – Schulträger, Schulleitungen, Lehrkräfte, aber auch Eltern und Schülerinnen und Schüler – an einem Strang ziehen. Eine weitgehend unfallfreie Schule mit hohem Sicherheits- und Gesundheitsniveau sollte das Ziel sein.

Dazu können umfangreiche Programme in den Unterricht eingebaut werden. Auch über Präventionsaktionen, Plakataktionen, Malwettbewerbe oder Vorträge von Fachleuten kann die Aufmerksamkeit der Betroffenen gestärkt werden. Hierbei helfen u. a. Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, Gesundheitsämter und die gesetzlichen Unfallversicherer.

Die Schulleiterinnen und Schulleiter aber auch die Schulträger sind die Verantwortlichen für das „sichere Arbeiten“ in der Schule. Sie müssen mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Unfällen und schulbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame erste Hilfe zu sorgen. Bei offensichtlichen Straftaten, wie Diebstähle und Gewalttaten von Schülern hat die Schulleitung ebenfalls sofortige Gegenmaßnahmen zu treffen. Hier sind altersgerechte Präventionsprogramme aber auch frühzeitige Strafanzeigen, Information der Eltern und Schutz der Opfer ein richtiger Weg.

Derart massive Gewalt wie an einigen Berliner Schulen kann nur durch Zusammenwirken aller Beteiligten und mit Hilfe der politisch Verantwortlichen langfristig bekämpft werden. Darüber hinaus soll versucht werden, das Sicherheitsbewusstsein von Lehrern und Schülerinnen und Schülern zu wecken und zu fördern. Das bedeutet u. a.:

  • Beobachtung des Unfallgeschehen und der Kriminalität an Schulen, 
  • Verantwortung und Zuständigkeit für Sicherheit und Gesundheit, 
  • Sicherheitsorganisation festlegen,
  • Sichere Gestaltung von Schulgebäude und Pausenhof, 
  • Aufsicht und Kontrollen während der Schulzeit, 
  • Schnelle Beseitigung von Unfallursachen,
  • bei Straftaten Hilfsangebote von Jugendämter und Polizei annehmen, 
  • Erste Hilfe und Schulsanitätsdienste organisieren. 

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheits- sowie ggf. Strahlenschutz-, Gefahrstoff-, Brandschutzbeauftragte sind wichtige Funktionsträger in der Sicherheitsorganisation jeder öffentlichen Bildungseinrichtung. Eine zentrale Rolle im Bereich der Sicherheitsorganisation kommt den Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich zu. Nach § 46 ASchO und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift hat die Schulleiterin und der Schulleiter abhängig von Schülerzahl eine Lehrkraft oder mehrere Lehrkräfte zu Sicherheitsbeauftragten zu bestellen:

  • bis zu 250 Schülern 1 Sicherheitsbeauftragte(r), 
  • 251 bis 500 Schüler 2 Sicherheitsbeauftragte, 
  • 501 bis 1000 Schüler 3 Sicherheitsbeauftragte, 
  • für je 500 Schüler mehr 1 weitere(r) Sicherheitsbeauftragte(r). 

Auf den Hausmeister, der in der Regel vom Schulträger zum Sicherheitsbeauftragten für den äußeren Schulbereich bestellt ist, kann die Schulleitung nur dann zurückgreifen, wenn mehrere Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Es ist auf jeden Fall unzulässig, nur den Hausmeister zum Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich zu bestellen.

Ebenso wenig sollten Mitglieder der Schulleitung die Funktion des Sicherheitsbeauftragten wahrnehmen, da sie aufgrund ihrer Funktion als Schulleitung eigenständig verantwortlich sind.

Üben und vorbeugen

Viele Schadensereignisse, Unfälle, Straftaten und falsches Verhalten in Krisensituationen lassen sich durch Aufklärung und Übung vermeiden. Das spart nicht nur Geld. Solche vorbeugenden Maßnahmen für die Sicherheit an öffentlichen Bildungseinrichtungen sind z. B.:

  • Ausbildung von Brandschutz- und Ersthelfern mit regelmäßige Auffrischung, 
  • Üben mit Brandschutz- und Evakuierungshelfern, 
  • Unterweisungen im Umgang und über die Lagerung von Chemikalien und gefährlichen Arbeitsstoffen sowie explosionsgefährdeten Stoffen, 
  • Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten durch Verhinderung von Tatgelegenheiten und mit abgestimmten jugendgerechten Präventionsprogrammen, 
  • Angemessene Gebäudesicherung gegen Einbrüche oder Vandalismus mit Sicherung der Fachräume gegen Unbefugte. 

Im Mittelpunkt aller Überlegungen steht die Gesundheit unserer Kinder, Studenten und der Lehrer. Dafür sollten auch die nötigen Mittel für technische Einrichtungen, Personal und Aufklärung zur Verfügung stehen. Das verhindert hohe Folgekosten und Störung des Lehrbetriebes.

Eine Vielzahl der hier beschriebenen Maßnahmen können schon bei der Planung oder beim Umbau von Bildungseinrichtungen bedacht werden und sind nicht immer mit Mehrkosten oder hohem Aufwand verbunden. Es gilt auch hier: „Vorbeugen ist besser als ...“

Dipl.-Verw. Heiner Jerofsky
Kriminalrat a. D.

 

 

 

 

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