12.03.2025 • News

Andreas Paulick wird stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BDGW

Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste, Andreas Paulick, wurde zum stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Verbandes ernannt.

„Andreas Paulick vertritt seit über 25 Jahren mit sehr großem Engagement und enormen Fachkenntnissen den Verband und die Interessen der Mitgliedsunternehmen. Seine juristische Tätigkeit und Beratung der Mitglieder im Wirtschafts- und Arbeitsrecht sind von unschätzbarem Wert. Mit seiner Expertise insbesondere im Tarifrecht mit juristischer Beratung der Tarifkommission und der Verhandlungsführung allein bzw. im Zusammenwirken mit den ehrenamtlichen Verhandlungsführern leistet Andreas Paulick einen maßgeblichen Beitrag für die erfolgreiche Verbandsarbeit. Ich freue mich und bedanke mich auch im Namen des gesamten Vorstandes und der Mitgliedsunternehmen, dass Herr Paulick weiterhin – nun in seiner neuen Funktion – die Herausforderungen in einem zunehmend schwierigerem Marktsegment mit uns gemeinsam annimmt“, so der BDGW-Vorsitzende Michael Mewes.

Die Geld- und Wertdienstleister in Deutschland müssen sich an eine sich wandelnde Zahlungslandschaft anpassen, in der immer höhere Personal- / Sach- und Sicherheitskosten dem stetigen Rückgang der Bargeldnutzung und einer sich immer weiter ausbreitenden Welt rund um digitale Bezahlverfahren gegenüberstehen. 

„Unser gemeinsames Ziel ist es, auch weiterhin die Vielfalt im Zahlungsverkehr zu erhalten und uns für das Bargeld und den Erhalt der Bargeldinfrastruktur einzusetzen. Dies tun wir im Interesse der Unternehmen, der Beschäftigten und auch der Nutzer – denn wer die Freiheit haben möchte, zu wählen, wie man bezahlen möchte, muss das System Bargeld erhalten“, so Mewes.  

Business Partner

BDGW - Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste

Am Weidenring 56
61352 Bad Homburg
Deutschland

Kontakt zum Business Partner







GSA 26

GIT SICHERHEIT AWARD 2026 – Die Gewinner

GIT SICHERHEIT AWARD 2026 – Die Gewinner

Wir stellen sie vor: die Sieger aller Kategorien.

KULTURGÜTER

Sicherung für Kulturstätten

Sicherung für Kulturstätten

Oktober 2025: Spektakulärer Diebstahl im Pariser Louvre. Er rückt den Schutz von Kulturgütern in den Mittelpunkt des Interesses. Dazu gehört auch die Sicherung von Zugängen. Im nachfolgenden Praxisbeispiel geht es um die Dresdner Frauenkirche.

Meist gelesen

Photo

Verkauf der Keenfinity Group abgeschlossen

Neuer Eigentümer, neuer Firmenname: Der Verkauf des Produktgeschäfts für Sicherheits- und Kommunikationstechnik der Bosch Gruppe an die europäische Beteiligungsgesellschaft Triton ist erfolgreich abgeschlossen.