12.04.2021 • News

BDSW: Das Unterrichtungsverfahren wird 25

Am 1. April 1996 wurde das Unterrichtungsverfahren (URV) bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) eingeführt.

Die Einführung des URV, so Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des BDSW, sei ein wichtiger Meilenstein in der damals 95-jährigen Geschichte der Branche gewesen. Erstmals sei nach der Zuverlässigkeitsüberprüfung auch eine Mindestqualifikation für alle neu in das Sicherheitsgewerbe eintretenden Beschäftigten und Unternehmer verpflichtend eingeführt worden. Es war neu, deshalb habe es damals heftige Kritik aus den Reihen der Mitgliedsunternehmen am Sinn und Zwecke des URV gegeben. Besonders die Art und Weise, die Unterrichtung als reine Vortragsveranstaltung ohne Prüfung zu gestalten („Sitzschein“), sei von vielen Mitgliedsunternehmen kritisch hinterfragt worden, so Harald Olschok. Das IHK-Monopol sei ebenfalls nicht im Sinne des BDSW.

Mit der Zeit wurde das Verfahren angepasst und die Zulassungsvoraussetzungen für die Mitarbeiter ergänzt. Mittlerweile gebe es Verständnistests bei der Unterrichtung. 2002 wurde die Sachkundeprüfung für bestimmte Tätigkeitsfelder eingeführt. Auch wenn es sich nicht um eine Qualifizierung oder gar Ausbildung, sondern um eine reine Zulassungsvoraussetzung handelt, sei das URV in der Regel die erste inhaltliche Auseinandersetzung der Mitarbeiter mit dem Gewerbe. In dieser Hinsicht habe es sich bewährt. Für die Zukunft sieht Harald Olschok im Zuge der Neuregelung der gesetzlichen Regeln für das Sicherheitsgewerbe dringenden Novellierungsbedarf. Die Inhalte der Unterrichtung müssten angesichts der gestiegenen Anforderungen an die Dienstleistungen modernisiert und angepasst werden. Nach 25 Jahren gehöre das URV auf den Prüfstand, das gelte auch für das Monopol der IHK. Es sei nicht einzusehen, warum nicht auch private, zertifizierte Bildungsträger, die auf den Sicherheitsbereich spezialisiert sind, das Verfahren in gleicher Qualität, möglicherweise sogar flexibler und kundenorientierter, durchführen könnten, so Harald Olschok. In Zeiten der Pandemie müssten auch Online-Schulungen ergänzend zu Präsenzveranstaltungen möglich sein. Rückblickend bewertet Harald Olschok die Einführung des URV positiv: Das sei ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der privaten Sicherheitsunternehmen in Deutschland gewesen.

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