BDSW: Empörung über ver.di-Streiks an Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf

Der BDSW äußerte gestern seine Empörung über die ver.di-Streiks an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf:„Die Streiks der Luftsicherheitskontrollkräfte an den Flughäfen Köln/Bonn ...

Dr. Harald Olschok, BDSW-Hauptgeschäftsführer: „Die Streiks der...
Dr. Harald Olschok, BDSW-Hauptgeschäftsführer: „Die Streiks der Luftsicherheitskontrollkräfte an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf sind unverhältnismäßig.

Der BDSW äußerte gestern seine Empörung über die ver.di-Streiks an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf:

„Die Streiks der Luftsicherheitskontrollkräfte an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf sind unverhältnismäßig. Ver.di nimmt Tausende von „unschuldigen Passagieren" in „Beugehaft". Dies führt zu Empörung bei den Geschädigten und auch beim Arbeitgeberverband BDSW", so Dr. Harald Olschok, BDSW-Hauptgeschäftsführer. „Diese Streiks seien schon lange angekündigt und sollen viele Passagiere, die Flughäfen und die Fluggesellschaften schädigen", so Olschok.

Der bereits im Dezember gemachte Vorschlag des BDSW, den Landesschlichter einzuschalten, sei von ver.di abgelehnt worden. Vor zwei Wochen seien Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung für die Luftsicherheitskontrollkräfte an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf an ver.di gescheitert. Mit dieser Notdienstvereinbarung wollte der BDSW die chaotischen Zustände vermeiden, die am vergangenen Freitag 19.000 Passagiere aufgrund der Streiks von ver.di am Hamburger Flughafen erleiden mussten. Nun drohen diese Zustände auch an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf, so der BDSW-Hauptgeschäftsführer.

„Ver.di habe bei den Lohnforderungen für die Luftsicherheitskontrollkräfte an Verkehrsflughäfen jedes Maß verloren", so Olschok. Lohnerhöhungen von 33 Prozent für die circa 1.000 Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten am Kölner/Bonner und Düsseldorfer Flughafen sind „völlig überzogen" und können im Hinblick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen nicht an die Kunden weitergegeben werden. Die Arbeitgeber hatten in der zweiten Verhandlungsrunde eine Lohnerhöhung von 9,22 Prozent für die Luftsicherheitskontrollkräfte angeboten. Damit wäre der Stundenlohn ohne Zuschläge von 12,36 auf 13,50 Euro deutlich erhöht worden.

Für einzelne Tätigkeiten an Verkehrsflughäfen ergebe das Angebot der Arbeitgeber Monatseinkommen von ca. 2.700 Euro inklusive Zuschläge. In einer Verlautbarung von ver.di ist davon die Rede, dass „auch am zweiten Verhandlungstag die Arbeitgeber nicht bereit waren, mehr als Almosen zu bieten", damit zeige ver.di, dass die Gewerkschaft den Bezug zur Realität verloren habe, so Olschok.

„Wir hoffen, dass dieser Realitätsverlust möglichst schnell überwunden werden kann", so Dr. Harald Olschok weiter. Dass diese Hoffnung begründet sei, zeigten die Forderungen von 6,5 Prozent für den öffentlichen Dienst. Die Gewerkschaft fordert bei den privaten Sicherheitsunternehmen in NRW bis zu 77 Prozent mehr Lohn! „Das hört sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher sehr verlockend an. Dabei wird den Belegschaften aber vorenthalten, dass solche unverhältnismäßigen Lohnforderungen von den Kunden der Sicherheitsunternehmen nicht tatenlos akzeptiert werden", gibt der BDSW-Hauptgeschäftsführer zu bedenken. Die Arbeitgeber befürchten deshalb einen massiven Abbau von Arbeitsplätzen. „Die Kunden unserer Mitgliedsunternehmen werden solche Preissteigerungen mit Auftragsreduzierungen beantworten. Das geht voll zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mag sein, dass die Löhne einzelner steigen werden, Belegschaften werden aber auseinandergerissen. Diese Wahrheit ist ver.di bislang ihren Mitgliedern schuldig geblieben", sagte Olschok abschließend.

Der BDSW war und ist verhandlungsbereit, wird sich aber einem Tarifdiktat nicht beugen. Ver.di hatte zuletzt verkündet, dass man nur an den Verhandlungstisch zurück ginge, wenn abgesehen von den Forderungen für die Sicherheitsmitarbeiter am Flughafen, die Stundenlöhne für alle anderen Mitarbeiter des Gewerbes um 1 Euro erhöht werden würden. Dies bedeutet für die Tätigkeiten im Objektschutzdienst, in der etwa die Hälfte aller Mitarbeiter des Gewerbes beschäftigt sind, eine Erhöhung von ca. 12 Prozent im Vergleich zum bisherigen Lohn.

 

 

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