BDSW: Neues Sicherheitsdienstleistungsgesetz
Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft veröffentlichte im Mai 2019 ein Eckpunktepapier für ein neues Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Nach Angaben des Verbandes solle damit e...
Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft veröffentlichte im Mai 2019 ein Eckpunktepapier für ein neues Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Nach Angaben des Verbandes solle damit eine neue gesetzliche Grundlage für die private Sicherheitswirtschaft entstehen, um die Sicherheits- und Qualitätsstandards der Branche zu verbessern.
Qualitativ hochwertige Dienstleistungen und das höchstmögliche Maß an Sicherheit – das sind die Ziele, die der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft seit Jahrzehnten verfolgt.
„Um den genannten Herausforderungen zu begegnen, wollen wir die Rolle der Sicherheitswirtschaft in der Sicherheitsarchitektur weiterentwickeln. Dazu müssen, wie im Koalitionsvertrag gefordert, die Sicherheits- und Qualitätsstandards der Branche verbessert werden. Durch höher qualifizierte Sicherheitskräfte wird es auch zu einer Entlastung der Polizei bei der Gefahrenminimierung kommen. Wir wollen Deutschland so noch sicherer machen“, so BDSW Präsident Gregor Lehnert.
Der Verband stellte im Rahmen seines Pressegesprächs im Vorfeld der jährlichen Mitgliederversammlung ein Eckpunktepapier für ein neues Sicherheitsdienstleistungsgesetz vor. „Mit der Entscheidung der Koalitionspartner, die private Sicherheitsbranche neu zu ordnen, besteht eine reelle Chance der Branche, eine sinnvolle und effektive gesetzliche Basis zu verschaffen“, so Lehnert.
Mehr Unterstützung für Beschäftigte
Die mittlerweile rund 267 000 Beschäftigten seien zu einem so wichtigen und belastbaren Partner für die Sicherheitsarchitektur in Deutschland geworden, dass sich dies auch endlich in den Rahmenbedingungen für die Branche wiederspiegeln müsse.
„Beispielsweise fordern wir für die Bereiche, die eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei benötigen, verbindliche Anforderungen an Qualifikation, Schulung und Weiterbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Lehnert.
Es dürfe zukünftig auch bezügliche der Anforderungen keine Unterscheidung mehr zwischen betriebseigenen und beauftragten Sicherheitskräften geben.
„Es darf für die Qualifikationsanforderung nicht ausschlaggebend sein, wer Arbeitgeber ist, sondern welche Tätigkeit durchgeführt werden soll“, so Lehnert.
Zur Erhöhung der kommunalen Sicherheit und zur deutschlandweiten Kriminalitätsprävention fordert der Verband zudem, dass die rechtliche Möglichkeit eröffnet wird, auf kommunaler Ebene im Wege der Beleihung zusätzliche Minimalbefugnisse auf private Sicherheitskräfte zu übertragen. Außerdem sehe der Verband die Notwendigkeit, verbindliche Qualitätsstandards im öffentlichen Vergaberecht zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen durch Billigstvergabe einzuführen.
Das vollständige
Eckpunktepapier zum Sicherheitsdienstleistungsgesetz ist auf der Website des BDSW zu finden.