BDSW: Sicherheitsgewerbe in NRW gehört nicht mehr zum Niedriglohnbereich

Das Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen gehört nicht mehr zum Niedriglohnbereich, darauf wies Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW, hin. Nach der Auswertung von ...

„Das Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen gehört nicht mehr zum Niedriglohnbereich“, darauf wies Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW, hin. Nach der Auswertung von 130 Verbandstarifverträgen durch das Arbeitsministerium in Nordrhein-Westfalen gibt es in 50 Wirtschaftszweigen tarifliche Grundvergütungen von weniger als 10,00 Euro je Stunde. Erstmalig ist das Sicherheitsgewerbe nicht mehr im seit 2004 vom Ministerium herausgegebenen Tarifspiegel.

Der Tarifspiegel orientiert sich an der von der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) definierten Niedriglohnschwelle. Danach liegt ein Niedriglohn vor, wenn der Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes, also des mittleren Verdienstes aller Beschäftigten, ist.

Olschok wies aber auch darauf hin, dass allenfalls die Hälfte der 52.000 Beschäftigen im nordrhein-westfälischen Sicherheitsgewerbe auf Grundlage des Mindestlohns entlohnt würden. Insgesamt seien fast 30 verschiedene Lohngruppen gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di tariflich vereinbart. Dies spiegelt die Vielfalt der von der Branche wahrgenommenen Aufgaben wieder. Die Löhne reichen bis zu 17,05 für die Fluggastkontrolleure in Köln/Bonn und Düsseldorf. Die Geprüften Schutz- und Sicherheitskräfte bzw. Fachkräfte für Schutz und Sicherheit kämen auf einen Stundengrundlohn von rund 16,00 Euro.

Die 189 Mitgliedsunternehmen des BDSW in Nordrhein-Westfalen haben einen Marktanteil von ca. 65 Prozent. „Dies ist der strategisch klugen und marktgerechten Tarifpolitik des Landesgruppenvorsitzenden des BDSW in Nordrhein-Westfalen, Gunnar Vielhaack, und seiner Tarifkommission, unterstützt durch die stellvertretende Hauptgeschäftsführern Cornelia Okpara, zu verdanken“, so Olschok. Vielhaack leite seit 20 Jahren die Tarifkommission in der mit Abstand größten Landesgruppe des BDSW.

Für die erfolgreiche Tarifpolitik sei aber auch die Unterstützung durch die Arbeitgeberverbände im Tarifausschuss und die Erteilung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des Tarifvertrages entscheidend. Durch die AVE erlangen Tarifverträge Gültigkeit auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigten des tariflichen Geltungsbereiches. Dadurch sei es deutlich schwieriger für die "schwarzen Schafe", sich auf dem Rücken der Beschäftigten Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, so Olschok abschließend. 

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