BHE-Infopapier: Veränderungen bei der Mobilfunkübertragung

Ein neues BHE-Infopapier, „Veränderungen bei der Mobilfunkübertragung“, veranschaulicht die aktuellen VdS-Richtlinien zur Alarmübertragung, laut derer nur noch IP-fähige Netze zugelassen sind. 

Zur Übertragung von Alarm- und Störungsmeldungen aus Einbruch- und Brandmeldeanlagen kommen seit vielen Jahren zwei getrennte Verbindungswege zum Einsatz – das herkömmliche Telefonnetz als erster Übertragungsweg und das GSM-Mobilfunknetz als zweiter Übertragungsweg. Mit der Umstellung des Telefonnetzes auf Next-Generation-Network im Jahr 2018 wurde eine technische Neuausrichtung notwendig, woraufhin viele Übertragungs- einrichtungen festnetzseitig gegen IP-fähige Geräte getauscht wurden.

Als Mobilfunkweg wurde weiterhin das GSM-Netz verwendet. Künftig gibt es jedoch auch bei der Mobilfunkübertragung Neuerungen, die ein Umdenken hin zu modernen Technologien erforderlich machen.

Es zeigt auf, welche Datenübertragungsverfahren nicht mehr zukunftssicher sind und was bei der Überprüfung von Bestandsanlagen zu berücksichtigen ist.
Des Weiteren beleuchtet das Papier mögliche Schwachstellen bei der Datenverbindung und informiert in diesem Zusammenhang über das BHE-Sicherheitsnetzwerk, das exklusiv für BHE-Mitgliedsunternehmen entwickelt wurde, um das Risiko für Ausfälle bei der Übertragung von Alarm- und Störungsmeldungen zu reduzieren.

Interessenten finden das Papier auf der Webseite des BHE

Business Partner

Logo:

BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.

Feldstr. 28
66904 Brücken
Deutschland

Kontakt zum Business Partner







Meist gelesen

Photo
30.01.2024 • News

Neuer Tarifvertrag für Sicherheitsgewerbe in Sachsen

Die Tarifvertragsparteien BDSW und GÖD haben sich auf einen neuen Tarifvertrag, mit einer zweijährigen Laufzeit und zwei Erhöhungsschritten, für die rund 14.000 Beschäftigten der sächsischen Sicherheitsunternehmen verständigt.

Photo
23.02.2024 • News

Tarifverhandlungen Luftsicherheit 2024: Verbessertes Angebot in 5. Verhandlungsrunde

In der 5. Verhandlungsrunde am 22. Februar 2024 hat der Arbeitgeberverband BDLS sein Angebot für eine Tarifeinigung für die rund 25.000 Beschäftigten in der Luft- und Flughafensicherheit erneut verbessert. Die Gewerkschaften lehnen die schrittweise Anhebung der Stundenlöhne um 2,70 EUR innerhalb von 13 Monaten als unzureichend ab.