BMBF-Förderrichtlinien: Zivile Sicherheit – Aspekte und Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 5. Oktober 2015 die Förderrichtlinien Zivile Sicherheit Aspekte und Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung im Rahmen des...
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 5. Oktober 2015 die Förderrichtlinien „Zivile Sicherheit – Aspekte und Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ veröffentlicht.
Die Anschläge von Paris und Kopenhagen sowie die Terrorwarnungen in Dresden, Braunschweig und Bremen haben die Themen Radikalisierung und Terrorismus nicht nur ins öffentliche Bewusstsein zurückgerufen, sondern auch verdeutlicht, wie unmittelbar betroffen die Bundesrepublik Deutschland und unsere Gesellschaft von diesen Phänomenen ist.
Daher fördert das Bundesforschungsministerium Forschungsvorhaben zur Entwicklung von Maßnahmen zur Verhinderung und Aufklärung von Terroranschlägen und der Identifizierung und Verfolgung der mutmaßlichen Täter. Maßgebliche Innovationstreiber für solche Systeme sollen die potenziellen Anwender, zum Beispiel die verschiedenen Polizeien und Strafverfolgungsbehörden sein. Ziel sind neuartige Sicherheitslösungen, die durch Einbeziehung der kompletten Innovations- und Wertschöpfungskette, von der Forschung über die Industrie bis hin zu den Endnutzern, einen hohen praktischen Nutzen und großes Umsetzungspotenzial erwarten lassen. Die Projektanträge sollen Szenarien skizzieren, zu deren Lösung sie anhand verifizierbarer Kriterien einen Beitrag leisten können.
Es wird erwartet, dass isolierte Insellösungen zugunsten ganzheitlicher Ansätze vermieden werden.
Die Förderrichtlinien sind teilweise für bilaterale Projekte mit Partnern aus Österreich geöffnet. Österreich und Deutschland wollen mit ihrer bilateralen Kooperation bei der Sicherheitsforschung nicht nur die zukünftige nationale Sicherheit stärken, sondern auch einen Beitrag zur europäischen Sicherheitsarchitektur leisten.