DFK: Neue Förderbedingungen für Einbruchschutz

Die Deutsche Stiftung für Kriminalprävention (DFK) informiert über neue Förderbedingungen für Einbruchschutz.

Nachdem mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu Jahresbeginn die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt wurde, stehen ab dem 1. Juli 2021 Förderangebote bei der KfW wie auch bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung, die das energieeffiziente Bauen und Sanieren fördern. In den Teilprogrammen BEG WG – Effizienzhausförderung Wohngebäude (Kredit oder Zuschuss bei der KfW) und BEG EM – Einzelmaßnahmenförderung (Kredit bei der KfW, Zuschussförderung durch BAFA) werden auch einbruchhemmende Investitionen bei Fenster und Fenstertüren gefördert. Auf ihrer Homepage hat die DFK die Finanzanreize neu dargestellt. Hier findet man wichtige Informationen und Links sowie den Weg zur Förderung in vier Schritten. Die Änderungen werden zudem gemeinsam mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes auch im Faltblatt „Einbruchschutz zahlt sich aus“ aufgenommen.

Foto: Sergey Titov/iStockphoto/Wiley
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