Einbruchschutz bei Hausbau und Renovierung
Im Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD ist vorgesehen, das erfolgreiche KfW-Förderprogramm Prävention durch Einbruchsicherung zu verstetigen. Von der Förderung ...
Im Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD ist vorgesehen, das erfolgreiche KfW-Förderprogramm „Prävention durch Einbruchsicherung“ zu verstetigen. Von der Förderung sollen auch weiterhin Eigentümer, Mieter und private Kleinvermieter, besonders auch von Mehrfamilienhäusern, profitieren. Zudem soll die Förderung von Maßnahmen des Einbruchschutzes auf den Neubau ausgeweitet werden. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ begrüßt diesen Vorstoß, denn kaum lassen sich die ersten Sonnenstrahlen des Frühlings erahnen, steigt die Renovier- und Bau-Laune.
Bislang wird oft beim Renovieren auf Einbruchschutz aus Kostengründen verzichtet. Die Investition in mechanische oder elektronische Sicherheitstechnik lohnt sich aber: Nachweislich werden über 44 Prozent der Einbrüche durch vorhandene Schutzmaßnahmen verhindert.
Fördermittel und Zuschüsse
„Mit der voraussichtlichen Weiterführung der Zuschüsse zum Einbruchschutz setzt eine mögliche, neue Bundesregierung einen wichtigen Schritt nach vorne, wenn es um die Sicherheit von Häusern und Wohnungen der Bürger geht“, sagt Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative „Nicht bei mir!“. „Bürger können und sollten den Einbruchschutz ernst und über Fördermittel selbst in die Hand nehmen“, so Rieche weiter.
Der Einbruchsschutz wird im Auftrag der Bundesregierung von der KfW-Bank gefördert. Wer Maßnahmen zum Einbruchschutz durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 200 Euro bis max. 1.600 Euro. Seit dem 15. September 2017 gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Alle Beträge unter 1.000 Euro werden mit 20 Prozent der Kosten bezuschusst, alle darüberhinausgehenden Beträge mit 10 Prozent. Private Eigentümer und Mieter können entsprechende Anträge einfach online im KfW-Portal einreichen.
Handwerkerkosten generell steuerlich absetzbar
Vermieter können sowohl Material- als auch Handwerkerkosten, die bei der Installation von Einbruchsicherungstechnik anfallen, steuerlich absetzen. Mieter können ebenfalls die Lohnkosten für den Einbau von Sicherheitsschlössern oder neuen Fenstern steuerlich geltend machen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Finanzbehörde.
Ob in der Bauplanung oder für die Nachrüstung – effektiver Einbruchschutz bedarf Fachwissen und Erfahrung. Der Einbau von Sicherheitstechnik sollte immer vom Fachmann erfolgen, denn eine fehlerhafte Installation macht die hochwertigsten Vorrichtungen wirkungslos. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz informiert deshalb Bauherren auf der Internetseite www.nicht-bei-mir.de herstellerneutral über Gefahren, sinnvolle Lösungen und aktive Gegenmaßnahmen. Hier können auch direkte Ansprechpartner in der unmittelbaren Umgebung unter http://www.nicht-bei-mir.de/experte-finden/ gefunden werden. Mit Links zu polizeilichen Beratungsstellen, Versicherungen und anderen Institutionen dient die Internetseite als Kontaktplattform in Sachen Einbruchschutz.