Auf der Sitzung des zuständigen EU-Gremiums (Caracal) am 19. und 20. März 2019 haben die EU-Kommission und die Europäische Chemikalienagentur (Echa) verkündet, dass sie die Erarbeitung der geplanten Leitlinie zum längeren Hautkontakt von Gegenständen in Bezug auf deren Nickelabgabe eingestellt haben.
Die Echa, die auch Herausgeber der Europäischen Chemikalienverordnung Reach ist, hatte 2017 einen Entwurf einer Guideline zur Verwendung von Nickel und Nickelkomponenten veröffentlicht. Hier wurden Produkte aus Nickellegierungen und mit Nickelbeschichtungen eingestuft, die einen direkten und längeren Kontakt mit der Haut haben und so zu allergischen Reaktionen führen können. Bei Produkten, die direkt und länger mit der Haut in Berührung kommen, wie beispielsweise Schmuck, Knöpfe und Reißverschlüsse, macht dies durchaus Sinn. Ziel ist es, den Verbraucher vor Nickelallergien zu schützen.
Enthalten waren jedoch auch nickelhaltige Dinge wie Schlüssel, die nicht dafür vorgesehen sind, länger mit der Haut in Berührung zu kommen. So war nach Meinung des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) eine Aufnahme von Schlüsseln in die Leitlinie nicht gerechtfertigt. Dies hätte nämlich zu deutlichen Einschränkungen für die Verwendung von Nickel, beispielsweise als Neusilber, geführt. Aus dem Entwurf waren daher auf Einspruch des FVSB Schlüssel bereits herausgenommen worden, da ein längerer Hautkontakt nicht vorliegt.
Eine Einstellung der geplanten Guideline sei die beste Lösung, da auch Zubehörteile wie Schlüsselringe dann nicht mehr betroffen seien, so der Fachverband. Die Zahl der Nickelallergien nehme europaweit zu, dafür seien aber nicht Schlüssel oder andere Gebrauchsgegenstände die Ursache, sondern Millionen von Piercings mit minderwertigem Material. Die Einstellung der Nickel-Guideline sei ein klarer Erfolg für die Lobbyarbeit der Industrie, an der sich der FVSB aktiv beteiligt hatte.
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