16.09.2016 • NewsFVLRRWABrandschutz

FVLR: Brandschutz in Sonderbauten

In Verkaufs- und Versammlungsstätten hat die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern höchste Priorität. Dort kommen viele, oftmals ortsfremde Menschen zusammen, die im Brandfall ...

In Verkaufs- und Versammlungsstätten hat die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern höchste Priorität. Dort kommen viele, oftmals ortsfremde Menschen zusammen, die im Brandfall selbstständig das Gebäude verlassen müssen. Eine effektive Entrauchung ist dafür unerlässlich.

Grundlage für die Planung und den Bau von Verkaufs- und Versammlungsstätten ist zunächst die Musterbauordnung. Sie gibt in Verbindung mit weiteren Sonderbauvorschriften den rechtlichen Rahmen zur Erlangung einer Baugenehmigung vor. Darüber hinaus empfiehlt der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) eine Projektierung nach den anerkannten technischen Regeln. "Denn für den ausreichenden Schutz von Menschenleben sollten die Entrauchungsvorrichtungen nicht allein an der Erfüllung des Baurechts bemessen werden", rät Dipl.-Ing. Thomas Hegger, Geschäftsführer FVLR.

Gesetzliche Grundlagen zur Entrauchung
Gemäß der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und der Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVKVO) richten sich die Vorgaben zur Entrauchung in erster Linie nach der Größe des Gebäudes. Räume von 50 bis 200 Quadratmetern Grundfläche benötigen für die Entrauchung lediglich Fenster. In Räumen bis zu 1.000 Quadratmetern Fläche reicht die Rauchableitung über Öffnungen aus, an die keine besonderen Anforderungen gestellt werden. Im Brandfall ist ihre Funktionalität im Zweifel nicht sichergestellt. Erst ab einer Grundfläche von mehr als 1.000 Quadratmetern muss die Entrauchung über qualifizierte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sichergestellt werden.

Einfache Öffnungen zur Rauchableitung werden also als hinreichend anerkannt - sofern das Gebäude keine Abweichungen zu Gesetzen und Verordnungen aufweist. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Sonderbauten ohne Abweichungen eher die Ausnahme sind. In solchen Fällen gilt für die Projektierung der Rauchabzugsanlage der anerkannte Stand der Technik - nach VdS 2098 und DIN 18232 sind das qualifizierte RWA.

DIN 18232 als Ergänzung zum Baurecht
Bei einer Projektierung des Entrauchungskonzeptes nach DIN 18232-2 wird der Rauch über Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (RWG) im Dach oder oberen Wandbereich nach außen abgeführt. Strömt durch bodennahe Öffnungen ausreichend Frischluft nach, bildet sich eine stabile raucharme Schicht im unteren Gebäudebereich. In dieser Schicht können sich eingeschlossene Personen orientieren und selbst in Sicherheit bringen. Gleichzeitig ermöglicht sie der Feuerwehr die erforderliche Sicht, um zum Brandherd vorzudringen, somit einen schnellen und effektiven Löschangriff durchzuführen und Leben zu retten.

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