FVSB: Mehr Klarheit durch neue Richtlinienfassung
Eine neue Fassung der Richtlinie zur Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen (TBDK) ist veröffentlicht. Die aktualisierten Anforderungen schaffen mehr Klarheit für Hersteller, Systemgeber und Prüfinstitute.

Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge hat die überarbeitete Richtlinie „Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen“ veröffentlicht. Die Neufassung ersetzt die bisherige Ausgabe vom 5. Mai 2014 und berücksichtigt sowohl aktuelle technische Regelwerke als auch die Erfahrungen aus Prüfung, Zertifizierung und praktischer Anwendung der vergangenen Jahre.
Ziel der Richtlinie ist es, die Dauerfunktionsfähigkeit und Bedienungssicherheit von Fenstern und Fenstertüren über deren gesamte Nutzungsdauer hinweg sicherzustellen. Im Fokus stehen dabei die Anforderungen an die Befestigung tragender Beschlagteile, insbesondere von Scherenlagern und Ecklagern.
Die Überarbeitung umfasst zahlreiche Klarstellungen und Ergänzungen, die Herstellern, Systemgebern und Prüfinstituten eine eindeutige und praxisgerechte Umsetzung der Anforderungen ermöglichen. So wurden unter anderem die Verweise auf aktuelle technische Regelwerke aktualisiert und sowie ein ergänzendes FAQ-Dokument erstellt. Darüber hinaus präzisiert die Richtlinie die Verantwortlichkeiten von Beschlagherstellern sowie Herstellern von Fenstern und Fenstertüren hinsichtlich Festigkeit, Befestigung und der erforderlichen Nachweisführung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Fenstern und Fenstertüren mit Flügelmassen von mehr als 150 Kilogramm. Für diese Anwendungen werden die erforderlichen Dauerfunktionsnachweise nach den Regeln der EN 13126-8 nun deutlich detaillierter beschrieben. Dabei wurden zudem dafür erforderliche Anforderungen an verschiedene Prüfverfahren, darunter Zusatzlastprüfungen, Laibungsprüfungen, Falzhindernisprüfungen sowie Prüfungen von Drehbegrenzern, ergänzt.
Auch die Prüfverfahren für Scherenlager und Ecklager wurden grundlegend überarbeitet. Die Richtlinie beschreibt Prüfaufbauten, Krafteinleitungen und zulässige Hilfsmittel nun wesentlich detaillierter, um eine höhere Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit der Prüfergebnisse zu gewährleisten. Ergänzende Hinweise zur Bildung von Fertigungsgruppen (Clusterung) erleichtern darüber hinaus den wirtschaftlichen Nachweis unterschiedlicher Fertigungsvarianten.
Für eine bessere Nachvollziehbarkeit gegenüber der Vorgängerversion enthält die Richtlinie erstmals ein eigenes Kapitel 9 „Änderungen“, in dem sämtliche wesentlichen Anpassungen übersichtlich zusammengefasst sind.
Mit der Neufassung werden die Anforderungen an die Befestigung tragender Beschlagteile noch klarer definiert. Dies unterstützt Hersteller dabei, erforderliche Nachweise reproduzierbar zu führen und die dauerhafte Funktionssicherheit ihrer Produkte sicherzustellen.
Die Richtlinie gilt werkstoffübergreifend für Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff, Holz, Metall sowie entsprechenden Werkstoffkombinationen. Darüber hinaus können die Anforderungen sinngemäß auch auf vergleichbare Beschläge anderer Öffnungsarten angewendet werden.





















