24.10.2018 • NewsSicherheitsgewerbe

GdP und BDSW im Gespräch

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Bundesverband der Deutschen Sicherheitswirtschaft (BDSW) unterstützen die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte gesetzlich...

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Bundesverband der Deutschen Sicherheitswirtschaft (BDSW) unterstützen die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte gesetzliche Regelung über höhere Sicherheits- und Qualifizierungsstandards im privaten Sicherheitsgewerbe.

Die GdP werde zunächst die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs abwarten, um zu einer weiteren Bewertung zu gelangen, kündigte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow bei einem Gespräch von Spitzenvertretern der Gewerkschaft und des BDSW am 10. Oktober 2018 in Berlin an. „Eingriffsbefugnisse im öffentlichen Raum müssen aber alleinige Aufgabe der Polizei bleiben. Daran darf nicht gerüttelt werden“, betonte Malchow. Es gebe viele funktionierende Beispiele der Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der privaten Sicherheit. Die GdP wird sich Malchow zufolge weiterer Zusammenarbeit nicht sperren.

Übertragung hoheitlicher Rechte an Private nur im Einzelfall
BDSW-Präsident Gregor Lehnert betonte, Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen seien zu einem wichtigen Teil der Sicherheitslandschaft in Deutschland geworden. „Das Schutzbedürfnis von Wirtschaft, Staat sowie von Bürgerinnen und Bürger hat insgesamt deutlich zugenommen. Dagegen schützen sich unsere Auftraggeber, zum Beispiel der Handel, Verkehrsbetriebe, aber auch der Werkschutz der Unternehmen.“ Für die Bewältigung dieser Aufgaben sei es wichtig, dass die privaten Sicherheitskräfte ausreichend qualifiziert seien. Die aktuellen Bedrohungen erforderten zudem, so Lehnert weiter, eine Zusammenarbeit aller Sicherheitsakteure.

„Viele Bürger können gar nicht immer unterscheiden, ob sie einen Polizisten oder einem Wachmann gegenüberstehen. Nicht nur deshalb müssen alle privaten Sicherheitsleute gut ausgebildet sein und die Grenzen ihrer Aufgaben und Befugnisse genau kennen", betonte der GdP-Bundesvorsitzende. Auch weiterhin dürften nur in Einzelfällen hoheitliche Rechte auf private Wach- und Sicherungsunternehmen übertragen werden.

Politischen Handlungsbedarf erkenne die GdP des Weiteren bei der zunehmenden Privatisierung des öffentlichen Raums. Viele Menschen wüssten nicht, dass beispielsweise in den immer populäreren Einkaufsmalls jemand Hausrecht für sich reklamiere und damit bürgerliche Rechte und Freiheiten erheblich eingeschränkt sein könnten.

 

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