17.02.2014 • NewsBundeskartellamtFenstertechnikGEZE

Geze im Kampf gegen die Bundeskartellbehörde

Alles fair und gerecht? Daran zweifelt derzeit die Geze GmbH aus Leonberg. Der Mittelständler wurde im Sommer 2012 eines der Ziele der Ermittlungen des Bundeskartellamts. Von RA An...

Alles fair und gerecht? Daran zweifelt derzeit die Geze GmbH aus Leonberg. Der Mittelständler wurde im Sommer 2012 eines der Ziele der Ermittlungen des Bundeskartellamts.

Von RA Anselm Popp, Justiziar bei der Geze GmbH, Leonberg:

Das Bundeskartellamt ist in Deutschland Hüter des Wettbewerbs. Auch ist die Behörde um Präsident Andreas Mundt stets bemüht, den Verbraucherschutz und die erfolgreiche Geltendmachung von Bußgeldern gegen „die Kartelle" in den Vordergrund zu stellen - unabhängig, ob es dabei um Aufzüge, Kartoffeln, Kraftstoffe oder Schienen geht. Doch agieren die selbsternannten Hüter des Wettbewerbs gegenüber Unternehmen immer fein, fair und gerecht?

Gemeinsam mit anderen Unternehmen und einem Verband innerhalb der Automatiktür-Branche wird Geze ein angeblich wettbewerbswidriges Verhalten in Form von Absprachen vorgeworfen. Im Laufe des Verfahrens wurden Bußgelder in Höhe einer Gesamtsumme von 2,4 Millionen Euro verhängt. „Wir haben die Geldbuße gegen uns nie akzeptiert. Geze ging von Beginn an, gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Marcus Mayer von der Stuttgarter Kanzlei EY Law, dagegen vor", sagt die Geschäftsführende Gesellschafterin Brigitte Vöster-Alber.

„Die anderen haben ein Settlement abgeschlossen - wir nicht. Da wir uns nichts vorzuwerfen haben, bestehen wir auf unserer Rolle als Außenseiter." Einen rechtskräftigen Bescheid gegen Geze gibt es bis heute nicht.

In der Sache bietet das Verfahren seit Anfang des Jahres 2013 auch wenig Neues. Vielmehr liegt es beim Bundeskartellamt. Doch etwas hat Geze jüngst entdeckt: Als das Unternehmen im Rahmen eines Auftrags einen Gewerberegisterauszug vorlegen sollte, waren darin Bußgeldbeträge vermerkt. Solche werden eigentlich nur eingetragen, wenn sie rechtskräftig sind. Dem Register mitgeteilt wurden sie vom Bundeskartellamt. „Als ich erfahren habe, dass die Eintragung trotz unseres rechtzeitigen Einspruchs in dem Verfahren und trotz unserer Außenseiterrolle erfolgte, war ich sehr irritiert. Das hätte ich nicht erwartet", so Vöster-Alber. „Macht sich denn niemand Gedanken, welche Nachteile uns als Unternehmen durch eine derart negative Publikation entstehen können und welch unnötiger Aufwand bei uns erzeugt wird?"

Bei den weiteren Recherchen fand das Unternehmen zudem heraus, dass es neben der Pressemitteilung des Kartellamts vom Sommer 2012 einen weiteren Fallbericht der Behörde gibt. In dieser offiziellen Erklärung heißt es nun nicht mehr, dass Geze zu den Adressaten eines - noch nicht rechtskräftigen - Bußgelds gehört. Vielmehr wird bereits behauptet, dass Geze an den Absprachen beteiligt war - als wäre es ein Fakt. Gerade das bestreitet das Unternehmen jedoch und kämpft jetzt auch hier für sein Recht.

Business Partner

Logo:

GEZE GmbH

Reinhold-Vöster-Str. 21-29
71229 Leonberg
Deutschland

Kontakt zum Business Partner







Meist gelesen