Institut für Arbeitsschutz entwickelt Prüfgrundsätze für Raucherkabinen

Das Institut für Arbeitsschutz hat Prüfgrundsätze für Raucherkabinen entwickelt. Ob eine Raucherkabine nicht rauchende Arbeitnehmer tatsächlich vor schädlichem Zigarettenrauch schü...

Das Institut für Arbeitsschutz hat Prüfgrundsätze für Raucherkabinen entwickelt. Ob eine Raucherkabine nicht rauchende Arbeitnehmer tatsächlich vor schädlichem Zigarettenrauch schützt, ist zukünftig am BG-Prüfzert-Zeichen erkennbar. Denn ab sofort prüft und bescheinigt das BGIA – Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die Wirksamkeit sog. Nichtraucherschutzsysteme.

Solche Systeme sollen in Innenräumen helfen, Zigarettenrauch zu erfassen, zu filtern und Nichtraucher so vor dem Passivrauchen zu schützen. Ob und wie gut die bereits zahlreich auf dem Markt erhältlichen Systeme dies tatsächlich tun, kann nun auf der Grundlage eines standardisierten Prüfverfahrens untersucht werden. Ein wirksames System ist danach am BG-Prüfzert-Zeichen vom Anwender schnell zu erkennen.

Täglich greifen in Deutschland etwa 17 Millionen Erwachsene zur Zigarette, und das nicht nur in ihrer Freizeit, sondern auch am Arbeitsplatz. Dort besteht laut Arbeitsstättenverordnung bereits seit 2004 ein Rechtsanspruch auf rauchfreie Luft. Wo das Rauchen nicht ganz verboten wird, können technische Lösungen in Form von speziellen Kabinen, Schirmen, Tischen oder anderen Lösungen helfen, Nichtraucher zu schützen.

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