Kötter Services begrüßt Kontrollen zur Einhaltung von Mindestlöhnen

„Die Einführung von Mindestlöhnen ist ein entscheidender Faktor, um soziale und trotzdem marktgerechte Tarife für die Beschäftigten festzuschreiben sowie faire Wettbewerbsbedingung...

„Die Einführung von Mindestlöhnen ist ein entscheidender Faktor, um soziale und trotzdem marktgerechte Tarife für die Beschäftigten festzuschreiben sowie faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen zu schaffen", betont Friedrich P. Kötter, Geschäftsführer der Kötter GmbH & Co. KG. "Daher unterstützen wir ausdrücklich den 2007 verankerten Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk und setzen uns seit langem für entsprechende Mindestlöhne auch in der Sicherheitsbranche ein."

Die erfolgreiche Verankerung von Mindestlöhnen muss dabei mit wirksamen behördlichen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten einhergehen. „Aus diesem Grund begrüßen wir ausdrücklich die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, die Zahlung von Mindestlöhnen künftig noch stärker zu kontrollieren", sagt Friedrich P. Kötter. „Nur so kann schwarzen Schafen erfolgreich das Handwerk gelegt werden."

Dabei richtet sich sein Blick nicht allein auf das Gebäudereinigerhandwerk. Vielmehr ist die Kontrolle auch für die geplante Einführung tariflicher Mindestlöhne in der Sicherheitsbranche von großer Bedeutung. „Nur so lassen sich Dumpinglöhne wirklich verhindern, wie sie speziell durch Niedriglohnkonkurrenz mit Blick auf die für 2011 geplante Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für Anbieter aus Osteuropa drohen".

Mindestlöhne und damit verbunden faire Wettbewerbsbedingungen sind dabei nicht allein aus Mitarbeiter- und Anbietersicht wichtig. Sie haben auch für
die Auftraggeber selbst größte Relevanz. Die Kunden erhalten nur auf diese Weise Transparenz in Bezug auf Qualität, Preis und Leistung. Die Zeichen für die Einführung von Mindestlöhnen im Sicherheitsgewerbe stehen dabei günstig. Nachdem von den Tarifpartnern vereinbarten Mindestlohn-Tarifvertrag müssen die Mindestlöhne jetzt von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden.

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