04.11.2010 • NewsBDWSCoESSISPS-Code

Luftfrachtsicherheit: Sicherheitsdienstleister bereit!

Die aktuelle Diskussion über Frachtsicherheit im Luftverkehr zeigt die Vielschichtigkeit und Herausforderungen in der Luftsicherheit. Auf den seit 2008 stattfindenden Luftsicherhei...

Waldemar Marks, Vorsitzender im BDWS-Fachausschuss Aviation: „Es ist wichtig,...
Waldemar Marks, Vorsitzender im BDWS-Fachausschuss Aviation: „Es ist wichtig, dass man die Prozesskette in allen Schritten und den Gesamtablauf berücksichtigt."

Die aktuelle Diskussion über Frachtsicherheit im Luftverkehr zeigt die Vielschichtigkeit und Herausforderungen in der Luftsicherheit. Auf den seit 2008 stattfindenden Luftsicherheitstagen des Fachausschusses Aviation im Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) wurden diese Fragen immer wieder diskutiert.

„Neben den Tätigkeiten, die private Sicherheitsdienstleister im Auftrag der Bundespolizei bei der Passagier- und Reisegepäckkontrolle übernehmen, werden auch Material- und Personenkontrollen zum Flughafengelände sowie die Sicherung abgestellter Flugzeuge durchgeführt. Teilweise werden Frachtkontrollen vom Cargo-Unternehmen an Dienstleister übertragen. In diesem Zusammenhang wurden die Rahmenbedingungen der Frachtsicherheit äußerst kritisch diskutiert“, erinnert sich Waldemar Marks, Vorsitzender des Fachausschusses, an die zurückliegenden Luftsicherheitstage.

Im Februar dieses Jahres hatten auf gemeinsame Einladung von Bundespolizei und BDWS in Potsdam über 170 Luftsicherheitsexperten das Thema Luftsicherheit diskutiert.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über Luftfrachtsicherheit sei von Bedeutung, dass man Untersuchungen von Fracht nicht nur auf definierte Länder begrenze, weil man dann an den bestehenden Risiken im Frachttransport vorbei arbeite. „Es ist wichtig, dass man die Prozesskette in allen Schritten und den Gesamtablauf berücksichtigt. Dabei müssen die Sicherheitsanforderungen definiert und die Sicherheitsprozesse an ihren Schnittstellen konkretisiert werden. Das ist in Anbetracht einer nicht spezifizierten Anordnungslage umso wichtiger“, so Marks weiter.

Die betroffenen Unternehmen plädierten für eine Konkretisierung der Anordnungslage. Dabei könne beispielhaft auf die Seefrachtbedingungen und den dort eingeführten International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code) verwiesen werden. Hier gehöre unter anderem ein lückenloser Nachweis über die Sicherheit in der Versorgungskette, die sich vom Versender bis hin zum Verbraucher erstrecke, Standard. Das bestehende Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Abläufen (möglichst reibungsloser und zügiger Verlauf der Frachtkette) zu Sicherheitsaspekten müsse den jeweiligen Gefährdungslagen entsprechend konkretisiert werden.

„Zu denken sei dabei auch an zusätzliche manuelle Stichprobenkontrollen, die zu einer Reduzierung des Gefährdungspotenzials führen würden“, fügt Marks hinzu. Bevor man sich nun in Einzelfall-Aktionismus verliere, solle man alle Beteiligten an einen Tisch holen und systematische Lösungsansätze entwickeln. „Hierzu bieten wir unsere Unterstützung an. Dabei können wir Erfahrungen und Kenntnisse aus der Arbeitsgruppe Aviation des Dachverbandes privater Sicherheitsdienstleister in Europa CoESS (Confederation of European Security Services) in die Diskussion einbringen. Es ist demnach viel Gestaltungspotenzial rund um Sicherheit im Luftfrachttransport vorhanden“, so Waldemar Marks zusammenfassend.

Es gebe qualifizierte internationale Dienstleistungsoptionen, die Sicherheitskontrollen bei Luftfracht zu erhöhen. Diese seien den Verantwortlichen zwar bekannt, wären jedoch seit 11. September 2001 nicht mehr so im Fokus gewesen. Die Relevanz der Frachtkontrolle werde umso dringender, wenn man berücksichtigte, dass Fracht als Beiladung zu Passagierflugzeugen üblich sei. Der hohe Sicherheitsstandard in der Personen- und Reisegepäckkontrolle werde durch die Handhabung im Frachtbereich wieder aufgeweicht.

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