Mindestlohn für Sicherheitsindustrie wird bindend eingeführt
Ab 1. Juni wird der gesetzliche Mindestlohn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sicherheitsindustrie bindend eingeführt. Dies beschloss der Tarifausschuss beim Bundesmi...
Ab 1. Juni wird der gesetzliche Mindestlohn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sicherheitsindustrie bindend eingeführt. Dies beschloss der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales einstimmig am Freitag, 18.03.11 in Bonn.
"Damit geht ein mehr als vier Jahre währender Kampf um die Einführung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze auf die Zielgerade", so kommentiert der Deutschlandchef von Securitas, Manfred Buhl, das Ergebnis der Abstimmung. „Jetzt liegt es am Bundeskabinett, so schnell wie möglich die Rechtsverordnung auf Allgemeinverbindlichkeit zu erlassen."
Im Februar 2008 forderte Buhl erstmalig in den ARD-Tagesthemen einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn. Bislang mussten Sicherheitsmitarbeiter, vor allem in den ostdeutschen Ländern, zusätzlich zu ihrem Verdienst staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen. "Teilweise lag das Einkommen eines Guards in Sachsen-Anhalt bei 200 Arbeitsstunden im Monat noch unter 1.000 Euro brutto", begründet der Vizepräsident des BDWS Buhl sein Engagement für eine Anhebung der Löhne durch den neuen Tarifvertrag. Für den 1. Juni 2011 sieht der Vertrag mindestens 6,53 Euro Stundengrundlohn für Sicherheitsfachkräfte vor, je nachdem in welchem Bundesland sie beschäftigt sind. Ab 1. Januar 2013 wird dann der Mindestlohn auf 7,50 Euro steigen.
Der Entscheidung war ein langwieriger Prozess vorausgegangen, den Buhl auch für seine 19.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Securitas inhaltlich mitführte. Am 27. März 2009 hatte der Bundesverband BDWS beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Antrag auf Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gestellt und einen ersten Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen, den der Tarifausschuss beim BMAS am 31. August 2009 aber ablehnte. Der BDWS und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatten daraufhin am 16. April 2010 in Hannover einen weiteren Mindestlohntarifvertrag für die 170.000 Beschäftigten im deutschen Sicherheitsgewerbe unterzeichnet. Ende Oktober 2010 vertagte der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Entscheidung über den Antrag von BDWS und ver.di, die Allgemeinverbindlichkeit per Rechtsverordnung durch die Bundesregierung zu erklären, ins Jahr 2011, worauf ver.di und der BDWS einen überarbeiteten neuen Vertrag am 11. Februar 2011 in Berlin unterzeichneten.
Die Zustimmung zum Mindestlohn durch den Tarifausschuss des Arbeitsministeriums ist der vorletzte Schritt, bevor es das Gesetz gibt. Den letzten muss jetzt die Bundesregierung gehen und die Allgemeinverbindlichkeit erklären.
"Damit sind aber nur die Voraussetzungen geschaffen. Wir werden genauso ausdauernd darauf drängen, dass der Mindestlohn effektiv kontrolliert und Verstöße wirksam sanktioniert werden", gibt Buhl als klares Signal in die Sicherheitsbranche. „Es liegt jetzt an den Verantwortlichen in den Bundesländern und Kommunen, die Umsetzung und Einhaltung des Mindestlohnes zu begleiten, zu kontrollieren und bei Verstößen diese zu ahnden."
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