08.02.2010 • News

Neue Anforderungen an Brandmeldeanlagen durch DIN VDE 0833-2

Die im Juni 2009 neu erschienene Norm DIN VDE 0833 Teil 2 (Gefahrenmeldeanlagen: Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen) enthält zahlreiche Anpassungen an die Vorgaben der e...

Die im Juni 2009 neu erschienene Norm DIN VDE 0833 Teil 2 (Gefahrenmeldeanlagen: Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen) enthält zahlreiche Anpassungen an die Vorgaben der europäischen Normenreihe EN 54. Insbesondere wurden neue Begriffe erforderlich. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie hin. So ist die Zweimeldungsabhängigkeit Typ A und Typ B als Ersatz für die Zweimelder- und Zweigruppenabhängigkeit eingeführt worden. Neu ist der Begriff der „Erstinformationsstelle" als Hauptzugang für die Feuerwehr.

Der technologische Fortschritt seit der letzten Auflage der Norm im Jahr 2004 ist in zahlreichen Erweiterungen und Änderungen ebenfalls berücksichtigt: Die zulässige Raumhöhe für die Überwachung durch Brandmelder beträgt jetzt 45 m. Neu aufgenommen wurde eine Projektierung mit Ansaugrauchmeldern und linienförmigen Wärme meldern. Im Ringbetrieb sind jetzt mehr als 128 Teilnehmer zulässig und im Aufzugsschacht dürfen Ansaugrauchmelder jetzt auch vertikal eingebaut werden. Weitere Änderungen betreffen die Anordnung und das Außerbetriebsetzen von Handfeuermeldern. Sicherheitsfacherrichter und Instandhalter dürfen nur noch Batterien einsetzen, die nicht länger als zwölf Monate ab Herstelldatum lagern.

Eine vollständige Übersicht über den aktuellen Stand der Norm bietet die ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme in ihren Auffrischungsseminaren an. Einzelheiten und Termine können unter www.zvei-akademie.de eingesehen werden. „Die Teilnehmer erhalten eine kompakte Zusammenfassung aller wichtigen Neuerungen und Änderungen der DIN VDE 0833-2", betont Christian Kühn, Vorsitzender der ZVEI Arge Errichter und Planer, der an der Neufassung der Norm mitgearbeitet hat.

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