PMeV: Änderung Straßenverkehrsordnung schafft Risiken für öffentliche Sicherheit
Der PMeV Netzwerk sichere Kommunikation warnt davor, im Zuge einer Änderung der Straßenverkehrsordnung die Nutzung von professionellen Funkgeräten in Fahrzeugen zu verbieten, sofe...
Der PMeV – Netzwerk sichere Kommunikation warnt davor, im Zuge einer Änderung der Straßenverkehrsordnung die Nutzung von professionellen Funkgeräten in Fahrzeugen zu verbieten, sofern diese nicht von Mitarbeitern der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) genutzt werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht und bittet den Bundesrat um Zustimmung. Bislang war die Nutzung von Funkgeräten in Fahrzeugen nicht nur ausschließlich den BOS gestattet.
„Selbstverständlich begrüßen wir, dass z.B. Polizei, Feuerwehren und Rettungsdienste weiterhin per Ausnahmeregelung professionelle Funktechnik in ihren Fahrzeugen während der Fahrten nutzen dürfen. Doch es ist nicht nachvollziehbar, warum künftig diese Ausnahme nicht mehr für sicherheitsrelevante Branchen wie beispielsweise Ver- und Entsorger, Straßenbauverwaltung, Betriebe des Öffentlichen Personennahverkehrs, kommunale Unternehmen, Flughäfen oder Häfen gelten soll“, erklärt der PMeV-Vorsitzende Dr. Klaus Hütten.
Gefahr für Schutz Kritischer Infrastrukturen
In seiner Stellungnahme gegenüber den zuständigen Ministern und Staatssekretären der Bundesländer weist der Verband für sichere Kommunikation darauf hin, dass professionelle Kommunikationsmöglichkeiten in Fahrzeugen nicht nur für Sicherheits- und Rettungsdienste unverzichtbar sind. Unternehmen, die professionelle Funktechnik in ihren Fahrzeugen anwenden, nutzen diese für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Infrastrukturen, deren Funktionstüchtigkeit für die Gesellschaft essenziell sind – also insbesondere der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), deren Ausfall zu nachhaltigen Versorgungsengpässen und erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit führen kann. Der Schutz solcher Kritischer Infrastrukturen beispielsweise in den Sektoren Energie, Informationstechnik, Verkehr und Wasser wird auch mithilfe professioneller Funktechnik sichergestellt.
„Warum der Gesetzgeber im Hinblick auf die Nutzung von Funk im Straßenverkehr zwischen einem ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz und dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges eines Ver- oder Entsorgers unterscheidet, ist unerklärlich und nicht im Interesse der öffentlichen Sicherheit“, so Dr. Klaus Hütten.