20.05.2020 • News

PMeV fordert langfristige Nutzung des Frequenzbereichs für schmalbandigen Bündelfunk

Der PMeV – Netzwerk Sichere Kommunikation fordert die Bundesnetzagentur auf, die Funkfrequenzen im Bereich 410 – 430 MHz langfristig für schmalbandige einsatz- und geschäftskritische Bündelfunkanwendungen zu erhalten. Derzeit ist die Zuteilung dieses Frequenzspektrums bis zum Dezember 2025 befristet. Im Hinblick auf die Planungs- und Investitionssicherheit hält der PMeV es für geboten, Anwendern schmalbandiger Technologien frühzeitig verlässliche Perspektiven für die Nutzung der Frequenzen über das Jahr 2025 hinaus aufzuzeigen.

„Die sicherheits- und einsatzkritische Sprachkommunikation in diesem Frequenzbereich ist für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen und die Industrie nach wie vor unverzichtbar. Neben der Erneuerung und Erweiterung von bestehenden Netzen gibt es aktuell sehr viel Nachfragen an Neugeschäft für TETRA Kommunikationssysteme. Es droht ein Investitionsstau, wenn die Anwender nicht über 2025 hinaus planen können“, erklärt der PMeV-Vorsitzende Bernhard Klinger.

Zu den Anwendern schmalbandiger Bündelfunkdienste im Bereich 410 – 430 MHz zählen überwiegend die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und die Industrie. „Verzögerungen von dringend erforderlichen Investitionen bei diesen Anwendern führen letztlich zu Defiziten bei der Versorgung und der Sicherheit der Bevölkerung“, warnt Klinger. Der PMeV-Vorsitzende erinnert daran, dass für die Nutzer des Professionellen Mobilfunks – ungeachtet des wachsenden Bedarfs an breitbandigen Diensten – die sichere und hochverfügbare Sprachkommunikation in schmalbandigen Kommunikationsnetzen vordringlich bleibt. „Das gilt nach meiner Einschätzung für mindestens die nächsten zehn Jahre“, ergänzt er.

Obwohl Frequenzen ansonsten grundsätzlich für die Dauer von zehn Jahren zugeteilt werden, haben die Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im schmalbandigen Bündelfunk ein fixes Enddatum zum 31. Dezember 2025 festgelegt. Der PMeV hält eine Änderung dieser Regel für dringend geboten: „Um die regulatorischen Rahmenbedingungen verlässlicher zu gestalten und somit Investitionsstaus zu verhindern, sollte auf ein fixes Enddatum in dieser Verordnung verzichtet werden. Dann könnten wieder alle Investitionen jederzeit unter gleichen zeitlichen Bedingungen vorgenommen werden“, so Klinger. 

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