Polizeiliche Kriminalstatistik: Mit der richtigen Sicherheitstechnik Einbrüche verhindern

Die kürzlich veröffentlichten Zahlen der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zeigen, dass der richtige Einbruchschutz ein sehr wichtiges Thema ist und dass sich Vorb...

Entwicklung des Wohnungseinbruchdiebstahls. Grafik: FVSB
Entwicklung des Wohnungseinbruchdiebstahls. Grafik: FVSB

Die kürzlich veröffentlichten Zahlen der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zeigen, dass der richtige Einbruchschutz ein sehr wichtiges Thema ist und dass sich Vorbeugung lohnt. Die Statistik belegt, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche 2016 zwar nicht gestiegen, jedoch weiterhin relativ hoch ist. Dabei handelt es sich um insgesamt 151.265 Fälle. Somit ist die Anzahl der Wohnungseinbruchdiebstähle zum Vorjahr um 9,5 Prozent gesunken und liegt in etwa wieder auf dem Stand von 2014 (2014: 152.123 Fälle). Bei Einbruch denken viele Bürgerinnen und Bürger meist an Dunkelheit und Nacht. Aber dies ist ein Trugschluss, denn über 63.176 und somit fast 42 Prozent aller Einbrüche werden am Tag zwischen 6 und 21 Uhr ausgeübt.

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik handelt es sich bei über 44 Prozent der Fälle aus 2016 um Versuche. Dies bedeutet einen Anstieg um 2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Zahlen der vergangenen 15 Jahre zeigen, dass der Anteil der nicht vollendeten Wohnungseinbrüche stetig steigt. Dies könnte laut PKS auch auf Verbesserungen der Sicherungsmaßnahmen im privaten Bereich gegen Wohnungseinbruchdiebstahl zurückzuführen sein. Laut Kriminalstatistik könnten aber noch mehr Einbrüche schon im Vorfeld durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden.

Gegen Einbruch vorbeugen
Ältere Türen und Schlösser, sowie nicht ausreichend gesicherte Fenster und Fenstertüren bieten kaum Schutz vor einem Einbruch. So ist es wichtig, in moderne Sicherheitstechnik zu investieren. „Die Investition in den Einbruchschutz lohnt sich, denn macht es den Einbrechern zu viel Mühe in die Wohnungen zu kommen, geben sie auf“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) e.V.

Zudem ist es ratsam Fenster und Terrassentüren nicht gekippt zu lassen, wenn man nicht zuhause ist. Außerdem sollten Wohnungstüren immer abgeschlossen und nicht nur zugezogen werden. „Die vorhandene Sicherheitstechnik sollte auch stets genutzt werden. Dann macht man es den Einbrechern nicht unnötig leicht“, so Stephan Schmidt.

Für den richtigen Einbruchschutz sind einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren mit einem entsprechenden Schloss zu empfehlen. Hier kommen spezielle Schließzylinder, Schutzbeschläge und Schließbleche zum Einsatz. Für bereits vorhandene Türen ist ein Nachrüsten mit einbruchhemmenden Produkten wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser sinnvoll. Zudem sollten Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren mit einbruchhemmenden Fensterbeschlägen, wie den sogenannten Pilzkopfzapfen-Beschlägen, versehen sein. Dies verhindert ein einfaches Öffnen durch beispielsweise einen Schraubendreher.

Staatliche Förderung nutzen
Wer vorsorgen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung der KfW-Bankengruppe (KfW) erhalten. Beim KfW-Förderprogramm zum Einbruchsschutz beispielsweise können Bürgerinnen und Bürger seit Ende März von einer herabgesetzten Mindestinvestitionssumme für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in Höhe von 500 Euro profitieren. Möchte man den Zuschuss für Einbruchschutz in Höhe von zehn Prozent erhalten, müssen somit mindestens 500 Euro investiert werden. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von 50 Euro bis maximal 1.500 Euro zu erhalten. „Die neue Mindestinvestitionssumme begrüßen wir als Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie, denn so können auch für kleinere Investitionen Zuschüsse beantragt werden. Die Anpassung kommt daher vor allem Mietern entgegen, die etwas in Sachen Einbruchschutz tun möchten“, so der FVSB-Geschäftsführer.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise der Austausch von Haus- und Wohnungstüren sowie Fenstern und Fenstertüren, der Einbau von Gegensprechanlagen und Türspionen sowie das Nachrüsten einbruchhemmender Produkte wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist zu beachten, dass der Antrag vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden muss.

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