Richtlinie VDI 2263 Blatt sieben behandelt Brand- und Explosionsschutz an Sprühtrocknungsanlagen

Richtlinie VDI 2263 Blatt sieben behandelt Brand- und Explosionsschutz an Sprühtrocknungsanlagen. Die neue Richtlinie VDI 2263 Blatt 7 der VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik be...

Richtlinie VDI 2263 Blatt sieben behandelt Brand- und Explosionsschutz an Sprühtrocknungsanlagen. Die neue Richtlinie VDI 2263 Blatt 7 der VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik behandelt den Brand- und Explosionsschutz an Sprühtrocknungsanlagen.

Sie beachtet sowohl die europäischen Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre (1999/92/EG) als auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Die Richtlinie bezieht auch die Maschinenrichtlinie 98/37EG, die bei Sprühtrocknungsanlagen anzuwenden ist, ein. Damit beschreibt sie den Stand der Technik bei der Herstellung sowie die technischen und wirtschaftlichen Erfordernisse.

In Sprühtrocknungsanlagen werden häufig brennbare oder zersetzungsfähige Produkte bei Temperaturen über 60 °C verarbeitet. Je nach verwendetem Produkt und Art des Verfahrens kann es darin bei bestimmungsgemäßer Verwendung zu Bränden und Explosionen kommen.

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