Teletrust gegen staatliche Hintertüren

Wie der Bundesverband IT-Sicherheit (Teletrust) mitteilt, haben sich Medienberichten zufolge die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten darauf verständigt, sichere Verschlüsselung EU-weit zu verbieten. Demnach sollen Technologieanbieter und Dienstebetreiber dazu gezwungen werden, Hintertüren in ihre Verschlüsselung einzubauen. Der Bundesverband wendet sich gegen diesen wiederholten Versuch, Krypto-Technologie staatlicherseits zu schwächen. Die Forderung nach staatlichen Nachschlüsseln begleitet die Entwicklung von Krypto-Produkten seit den Neunzigerjahren, hat sich aber in demokratisch verfassten Staaten bislang nicht durchsetzen können. Dass solche Hintertüren jetzt wieder auf der politischen Tagesordnung stehen, hat sicherlich damit zu tun, dass immer mehr Straftäter Verschlüsselung nutzen. Verschlüsselung hat sich inzwischen zu einem massiven Problem für die Ermittlungsbehörden entwickelt, da schon Anwender ohne besondere IT-Kenntnisse mit kostenlosen Tools so sicher verschlüsseln können, dass Experten kaum eine Chance haben, die Verschlüsselung zu knacken.

Dennoch ist die Verschlüsselung ein sehr wirksamer IT-Sicherheitsmechanismus, der hilft, die Werte auf IT-Systemen angemessen zu schützen und damit sicher und vertrauenswürdig in die digitale Zukunft zu gehen. Die Herausforderungen in der Strafverfolgung und der Kriminalprävention dürften nicht ignoriert werden. Eine Aushöhlung der Verschlüsselung bedeute aber, die ohnehin träge Digitalisierung in der EU zu gefährden. Denn diese gelinge nur nachhaltig, wenn man das Vertrauen in IT fördere – und nicht mindere. Lösungen mit Hintertür könnten nicht als dem „Stand der Technik“ entsprechend betrachtet werden. Das Zurückfallen auf einen schlechteren Technologiestand habe nicht nur massive Auswirkungen auf die IT-Sicherheit, es sei rechtlich auch nicht mit der DSGVO und dem IT-Sicherheitsgesetz vereinbar, so Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, stellvertretender Teletrust-Vorstandsvorsitzender.

Hinzu komme, dass Hintertüren den eigentlich beabsichtigten Zweck verfehlten. Selbst wenn in Deutschland nur noch Krypto-Produkte mit staatlicher Hintertür verkauft werden dürften, könnten sich Straftäter problemlos Verschlüsselungslösungen ohne eine solche Hintertür besorgen und weiterhin nutzen.

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