Vorschläge des BDLS zur Optimierung der Luftsicherheit

Der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) hat Vorschläge zur Optimierung der Luftsicherheit formuliert.

Wesentliche Aspekte bei der Erarbeitung der Grundthesen waren u. a. die Berücksichtigung der mittelfristigen demografischen Entwicklung in Hinblick auf die Verfügbarkeit von Arbeitskräften bei anhaltend hoher Beschäftigungsquote in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Erkenntnisse und Erfahrungen bedeutender EU-Staaten bei der Organisation der Luftsicherheitsaufgaben.

Zielsetzung der Überlegungen war die Erarbeitung von Optimierungsmöglichkeiten im System „Luftsicherheit“ in personeller, technischer und organisatorischer Hinsicht, um auch künftig einen stabilen und sicheren Luftverkehr insgesamt und in dem Prozess „Sicherheitskontrollen“ im Besonderen zu gewährleisten. Das erarbeitete Thesenpapier versteht sich nicht als Ergebnis und Musterlösung für diesen Optimierungsprozess, sondern als Ausgangspunkt mit Vorschlägen für die notwendigen und dringend erforderlichen Bemühungen aller am Luftverkehr beteiligten Stellen zur Verbesserung der Situation und zur Vorbereitung auf den zukünftig wieder erstarkten Luftverkehr als wesentlichen Bestandteil der kritischen Infrastruktur.

Bei einem Wiederanstieg des Luftverkehrs auf das Niveau des Jahres 2019 und darüber hinaus war absehbar, dass der Arbeitskräftemarkt mittelfristig den erforderlichen Nachwuchsbedarf nicht ausreichend zur Verfügung stellen kann – trotz der im Vergleich zu klassischen Lehrberufen weit überdurchschnittlichen Bezahlung von Luftsicherheitskontrollkräften. Dies zwingt zu einem ressourcenschonenden, wirtschaftlicheren und flexibleren Umgang mit dem vorhandenen Personal.

Wesentlicher Baustein dafür ist die Notwendigkeit, das Personal für die Aufgabenbewältigung nach §§ 5, 8, 9 und 9a des Luftsicherheitsgesetzes nach einheitlichen Standards und Inhalten aus- bzw. weiterzubilden und zu prüfen/zertifizieren. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die drei Grundfertigkeiten, die in allen Aufgabenfeldern von den Kontrollkräften zu beherrschen sind – nämlich die Kontrolle/Durchsuchung von Personen und mitgeführter Sachen, Kraftfahrzeugen sowie die Interpretation von Darstellungen in bildgebenden Verfahren – als Grundbefähigung in den genannten Aufgabenfeldern derzeit nach unterschiedlichen Systemen mit unterschiedlichem Aufwand und Methoden unterrichtet und abgeprüft/zertifiziert werden.

Zudem war kritisch zu hinterfragen, warum andere EU–Staaten, die auf der Grundlage gleicher EU-Regelungen die Aufgaben genauso mithilfe privater, spezialisierter Sicherheitsdienstleister erfolgreich bewältigen, dies mit einer teilweise bis zu 50 Prozent geringeren Ausbildungsdauer im Vergleich zu Deutschland realisieren können.

Als konkretes Beispiel sei die Ausbildung für die Wahrnehmung der Aufgaben der Passagier- und Gepäckkontrollen genannt. Für dieses Tätigkeitsfeld reichen in Österreich und Frankreich beispielsweise fünf Wochen Ausbildungszeit. Da dem BDLS keine Sicherheitsmängel auf Flughäfen der genannten Länder bekannt sind, drängt sich die Frage auf, warum in Deutschland dafür ca. 16 Wochen benötigt werden.

Bei der Bearbeitung dieses Themenfelds wurde auch die nicht mehr nachvollziehbare und unwirtschaftliche Zersplitterung der behördlichen Zuständigkeiten und Strukturen mit ausschließlich negativen Folgen für die Luftverkehrswirtschaft sichtbar. Dabei geht es nicht nur um die Zuordnung der Aufgaben auf verschiedene Bundesressorts oder die Bundes- bzw. Landesebene, sondern auch um die auf jeweils unterschiedliche Hierarchieebenen verteilten Aufgaben. Die politischen Entscheidungsträger sind hier aufgefordert, diesen Wildwuchs – auch im Interesse der Ressourcenschonung in der öffentlichen Verwaltung – zu beenden und das System zu verschlanken.

Ein weiteres, seit Jahren drückendes Problem, stellte die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung dar. Zweifelsfrei müssen potenzielle Mitarbeiter diesen Prozess im Interesse der Sicherheit durchlaufen. Nicht hinzunehmen sei allerdings die mehrere Wochen, manchmal mehrere Monate in Anspruch nehmende Verfahrensdauer. Darüber hinaus sollte auch das nach § 7a Luftsicherheitsgesetz vorgesehene „Gemeinsame Luftsicherheitsregister“ endlich eingerichtet werden. Die Ausstattung mit moderner und leistungsfähiger Kontrolltechnik auf neuestem Stand sei ein wesentlicher Baustein zur Beschleunigung von Kontrollverfahren und zum sparsamen Umgang mit der knappen Personalressource. Genauso könne sie zur deutlichen Steigerung der Zufriedenheit und Akzeptanz bei den zu kontrollierenden Personen beitragen.

Technische Anlagen und Geräte, die bereits innerhalb der EU zugelassen/zertifiziert sind und mit Erfolg in anderen EU–Staaten eingesetzt werden, bedürften keiner weiteren zeitaufwendigen Prüfung auf nationaler Ebene, so der Verband. Die übliche prüfungsfreie Anerkennung von Berufsabschlüssen, Kfz-Zulassungen, Befähigungsscheinen etc. innerhalb der EU mag als Beispiel dafür dienen, dass dieses Verfahren bislang zu keinerlei ernsthaften Sicherheitseinbrüchen in den verschiedensten Lebensbereichen in Europa geführt habe.

Der BDLS halte eine zeitnahe Optimierung des Systems „Luftsicherheit“ für zwingend erforderlich. Er sei überzeugt, dass Korrekturen an Einzelaspekten zwar hilfreich sein können, jedoch eine grundlegende Überprüfung und am Ergebnis eines sicheren und leistungsfähigen Luftverkehrs ausgerichtete Grundbefassung nicht ersetzen können. Er forderte daher alle am System beteiligten Stellen auf, sich der Thematik zu stellen. Die Luftsicherheitsindustrie sei in der Lage und bereit, ihren Teil dazu beizutragen.

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