06.03.2026 • News

ZVEI: KRITIS-Dachgesetz muss Klarheit, Einheitlichkeit und Zuverlässigkeit gewährleisten

Der Bundesrat stimmt über den Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes ab. Dieser sorgt erstmals für sektorenübergreifende Regelungen zur Identifizierung und Registrierung kritischer Anlagen in Deutschland. Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, fordert Nachbesserungen insbesondere bei den Resilienzpflichten und den Regelschwellenwerten:

„Das Ziel, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu erhöhen, findet unsere volle Unterstützung. Der Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes muss jedoch an einigen Stellen nachgebessert werden, damit er praxistauglich wird. Die physischen Resilienzpflichten sind für die Betreiber kritischer Anlagen überwiegend anhand der aktuellen Regeln der Technik auszurichten. Somit könnten Betreiber die bereits existierenden Normen aus dem Bereich der physischen Sicherheitstechnik anwenden, ohne dass neue Resilienzstandards erarbeitet werden müssen. Der Regelschwellenwert von 500.000 zu versorgenden Einwohnern bei einer Anlage ist deutlich zu weit gefasst. Wir halten hier einen Wert von 100.000 Einwohner für zielführend.

Es sollte nicht den Bundesländern überlassen bleiben, festzustellen, ob eine Anlage für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung erheblich ist. Denn das würde fast unweigerlich zu einem Flickenteppich bei der Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes in Deutschland führen. „Der ZVEI setzt sich für die Einrichtung eines nationalen Resilienzfonds ein. Dieser kann die Betreiber finanziell unterstützen und Investitionen in innovative physische Sicherheitstechnik ermöglichen. 

Damit wäre ein wesentlicher Schritt getan, um Resilienzmaßnahmen effizient umzusetzen. Das KRITIS-Dachgesetz muss für Klarheit, Einheitlichkeit und Zuverlässigkeit sorgen. Wir haben unlängst bei den Anschlägen in Berlin erlebt, wie wichtig dieser Dreiklang ist, um die Versorgungssicherheit vollumfänglich zu gewährleisten beziehungsweise im Notfall wiederherzustellen.“

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