ZVEI-Umfrage: Sicherheit zu Hause hat hohen Stellenwert
Für acht von zehn Befragten ist Sicherheit in den eigenen vier Wänden ein wichtiges Anliegen. Das ergab eine Umfrage der GfK im Auftrag des ZVEI.
Vor allem in der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen (92 %) sowie bei den über 70-Jährigen (89 %) ist diese Ansicht überdurchschnittlich weit verbreitet. 66 Prozent der Befragten planen, in Sicherheitstechnik zu investieren. Rauchwarnmelder stehen hier an erster Stelle (43 %), gefolgt von mechanischem bzw. elektronischem Einbruchschutz (30 %) und Videosicherheitstechnik (26 %). Besonders die Gruppe der unter 30-Jährigen fasst Investitionen in Sicherheitstechnik ins Auge (90 %), bei den 30- bis 39-Jährigen gilt dies für acht von zehn Befragten (79 %).
„Die Umfrageergebnisse bestätigen unsere Annahme, dass das Sicherheitsbedürfnis in Deutschland weiterhin hoch ist“, sagt Dirk Dingfelder, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Sicherheit. „Vor dem Hintergrund der Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023, wonach der Wohnungseinbruchdiebstahl im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent gestiegen ist, sind die geplanten Investitionen in Sicherheitstechnik sowohl naheliegend als auch sinnvoll.“
Für zwei Drittel der Befragten wäre eine Investition in Sicherheitstechnik eine vorbeugende Sicherheitsmaßnahme. Weitere Gründe sind die Sensibilisierung durch Medienberichte (24 %) und Sicherheitsvorfälle im direkten Umfeld, etwa bei Nachbarn, Bekannten, oder in der Familie (23 %). Beiträge in den sozialen Medien sind vor allem bei den unter 30-Jährigen ein relevanter Aspekt (24 %)
„Dass die Bevölkerung eigenverantwortlich in die eigene Sicherheit investieren möchte, ist offensichtlich. Wichtig sind Aufklärung und die richtigen Anreize“, so Dirk Dingfelder. Mögliche Anreize, tatsächlich in Sicherheitstechnik zu investieren, sind laut Umfrage die direkte Bezuschussung durch öffentliche Förderung (32 %), Steuergutschriften oder -rückerstattungen (28 %) sowie die Aufklärung über Rahmenbedingungen der Technologien (19 %). „Die Politik sollte beispielsweise evaluieren, ob eine Wiedereinführung des KfW-Investitionszuschusses 455-E für Einbruchschutz möglich ist“, so Dirk Dingfelder.