12.01.2026 • News

Zweiter Schritt zur NIS-2-Registrierung: BSI-Portal freigeschaltet

Für rund 29.500 Unternehmen in Deutschland und Institutionen der Bundesverwaltung gelten seit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit. Sie müssen sich unter anderem als NIS-2-Einrichtungen registrieren und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhebliche Sicherheitsvorfälle melden.

Der dafür vorgesehene Registrierungsprozess ist zweistufig: Zunächst muss eine Anmeldung beim digitalen Dienst „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) vorgenommen werden, dann eine Registrierung im neu entwickelten BSI-Portal, das ab sofort zur Verfügung steht.

„NIS-2 ist ein Gamechanger für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes. Die neue Gesetzgebung sorgt dafür, dass wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sowie die gesamte Bundesverwaltung ihre Cyberresilienz effektiv und effizient stärken. Um diesen und weitere Prozesse komfortabel und unbürokratisch zu gestalten, haben wir das BSI-Portal als One-Stop-Shop konzipiert“, so BSI-Präsidentin Claudia Plattner. Es werde kontinuierlich und im Austausch mit den Nutzern weiterentwickelt. Das BSI-Portal werde den sicheren und zielgerichteten Austausch relevanter Cybersicherheitsinformationen zwischen Unternehmen, Behörden und Institutionen erleichtern. Mit dem BSI-Portal könne die Cybersicherheitslage für verschiedene Zielgruppen transparent, praxisgerecht und handlungsorientiert aufbereitet werden. Das sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Cybernation Deutschland.

Das BSI-Portal basiert auf einer Cloud-Infrastruktur von Amazon Web Services und wird sukzessiv zu einer Informations- und Austauschplattform mit Echtzeit-Daten und aktuellen Analysen für schnelle Reaktionsmöglichkeiten ausgebaut. Dadurch trägt es dazu bei, Cybergefahren zu erkennen, bevor sie Schaden anrichten. Im BSI-Portal erhalten registrierte Unternehmen und Institutionen schon heute Informationen zu den gesetzlichen Pflichten, die für sie mit dem BSI-Gesetz einhergehen.

So müssen Unternehmen, die unter die Regulierung fallen, eine Risikoanalyse durchführen, um anschließend angemessene Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und dokumentieren zu können. Hierfür bietet das Portal gebündelte Informationen und Hilfestellungen. Im BSI-Portal werden zudem die Tageslageberichte und IT-Sicherheitsmitteilungen des BSI bereitgestellt. Auch Schwachstellen und Sicherheitslücken können dem BSI über das Portal gemeldet werden – dies ist auch anonym und ohne Registrierung möglich.

Darüber hinaus können sich interessierte Unternehmen und Institutionen über das BSI-Portal der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) anschließen. Das IT-Sicherheits-Netzwerk unter dem Dach des BSI bietet seinen derzeit knapp 9.000 Mitgliedern vielfältige Formate zum Wissens- und Erfahrungsaustausch. Die Mitgliedschaft in der ACS ist kostenlos. Auch in der „Unabhängigen Partnerschaft KRITIS“ (UP KRITIS) arbeiten Wirtschaft und staatliche Stellen in zahlreichen Arbeitsgruppen zu Cybersicherheit und physischer Sicherheit zusammen. In der UP KRITIS können sich Vertreter der meisten unter die NIS-2-Richtlinie fallenden Einrichtungen engagieren.

Auf seiner Website stellt das BSI ein NIS-2-Starterpaket mit Klick-Anleitungen für die Registrierung und Meldung im BSI-Portal bereit. Darüber hinaus informiert das BSI unter dem Motto #nis2know am 20. Januar sowie 3. Februar in Kick-off-Webinaren zum neuen Cybersicherheitsgesetz – u. a. mit einer Demonstration des BSI-Portals sowie einer Anleitung zur NIS-2-Betroffenheitsprüfung. Interessierte können sich über ein Online-Formular zu den Webinaren anmelden.

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