30.11.2015 • Produkt

Fachvortrag für Vermieter: Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht sorgt ab 1. Januar 2017 für mehr Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Eigentümer von vermietetem Wohnraum sollten dabei mögliche rechtliche Konsequenzen im Blick haben, denn während sie für den Einbau der Rauchwarnmelder verantwortlich sind, obliegt die jährliche Wartung den Mietern. Welche Folgen hat das in der Praxis? Wer haftet im Schadensfall?  Wie verhalten sich die Versicherungen?

Private und gewerbliche Vermieter können sich bei einem Fachvortrag von Rechtsanwalt Norbert Küster am 26. Januar 2016 von 13 bis 16 Uhr im Ei Electronics Kompetenzzentrum in Düsseldorf informieren. Die Teilnahme ist kostenlos, die Anzahl der Plätze begrenzt. Es wird um Anmeldung bis zum 19. Januar 2016 auf www.eielectronics.de/kompetenzzentrum gebeten. Weitere Veranstaltungen sind für den 23.02. und 05.04.2016 geplant.

Rechtsanwalt Norbert Küster ist u. a. spezialisiert auf Brandschutzrecht und befasst sich seit 1997 mit dem Thema Rauchwarnmelder.

 

 

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