BVSW: Online-Weiterbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)
Kontinuierliche Weiterbildung ist in unserer Berufswelt unverzichtbar. Damit auch zu Pandemiezeiten kein Stillstand herrscht, geht der Bayerische Verband für Sicherheit in der Wirtschaft (BVSW) neue Wege: Die Weiterbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSK) mit IHK-Abschluss findet erstmals als reine Online-Schulung statt.
Wie Schüler und Studenten es gerade im Home-Schooling vormachen, verfolgen die Kursteilnehmer den BVSW-Lehrgang live und online mit ihrem PC oder Laptop. Die Trainer befinden sich dabei meist in den Räumlichkeiten des BVSW, der die technischen Rahmenbedingungen für die Schulungen entsprechend aufgerüstet hat. Dadurch ist die Übertragungsqualität optimal – und es gibt vielfältige Interaktionsmöglichkeiten mit dem Vortragenden.
Die Kursteilnehmer brauchen nicht mehr an einen zentralen Schulungsort zu reisen und können mit dem digitalen Lernformat Zeit sparen, die sie beispielsweise für die Wiederholung des Gelernten nutzen können. Insgesamt wird es für sie damit leichter, die Prüfungen vorzubereiten. Außerdem steigt die Bereitschaft, an einer Weiterbildung teilzunehmen, weil sich durch das ortsunabhängige Lernformat Familie und Beruf besser vereinbaren lassen. Auch die Unternehmen profitieren, wenn die Finanzierung der Reisekosten und auswärtigen Unterbringungskosten entfällt. Außerdem erweitern ihre Mitarbeiter ganz nebenbei ihre Kompetenzen im Umgang mit digitaler Technik, was für die berufliche Weiterentwicklung generell von Vorteil ist.
Zukunftsweisend
„Anfangs ging es bei dem Online-Lehrgang hauptsächlich darum, die Weiterbildungen zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft trotz Pandemie fortzuführen. Insbesondere während der Corona-Krise war mehr Sicherheitspersonal gefragt, um beispielsweise den Zugang zu Geschäften zu ordnen. Ein Wegfall der Weiterbildung hätte zu einer noch härteren Personalknappheit geführt, als wir sie bisher in der Sicherheitsbranche schon kannten“, sagt Caroline Eder. „Die große Akzeptanz, die wir jetzt erfahren, ist für uns ein schöner Beweis, dass das eine zukunftsweisende Entscheidung war.“
Der BVSW werde deshalb ab sofort zwei unterschiedliche Lernformate anbieten, nämlich die bereits bewährten Präsenzschulungen und die neuen Online-Lehrgänge. Damit habe jeder Lerntyp die Möglichkeit, ein für sich passendes Format zu wählen.
Die Schulung richtet sich an alle Mitarbeiter im Werksschutz und in gewerblichen Sicherheitsunternehmen, die ihre Karriere voranbringen und sich weiterqualifizieren wollen. Insgesamt umfasst der Vorbereitungslehrgang zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft vier Wochen von jeweils fünf Tagen mit neun Unterrichtseinheiten. Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34 a GewO (gleichzeitig GSSK I und GSSKII) dauert zwei Wochen.
Gefahren erkennen und deeskalieren
In der Schulung lernen die Teilnehmer, Gefahrensituationen zu erkennen und angemessen zu reagieren. Dabei ist der Einsatz von Deeskalationstechniken und der richtige Umgang mit Menschen besonders wichtig. Auch der Einsatz modernster Sicherheitstechnik ist Bestandteil des Lehrgangs. Ebenso steht der sachgemäße Umgang mit Verteidigungswaffen auf dem Schulungsplan. Auch die rechtlichen Grundlagen, wie beispielsweise das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, werden vermittelt.
Mit regelmäßigen Wissensprüfungen und Übungen werden die Teilnehmer optimal auf die IHK-Prüfung vorbereitet. In einem zweitägigen Prüfungstraining spielen die Teilnehmer die Abläufe einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung durch. Die Prüfungen selbst nimmt dann die IHK ab.
Wie bei den Präsenzschulungen auch, besteht die Fördermöglichkeit durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD): Nach Ende ihrer Dienstzeit können sich Soldatinnen oder Soldaten mit dem Förderprogramm der Bundeswehr verschiedene Weiterbildungen fördern lassen. Die Weiterbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft ist eine berufliche Perspektive und wird entsprechend unterstützt. Kann ein Arbeitnehmer seinen erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben oder droht deshalb ein Verlust des Arbeitsplatzes, so hat er die Möglichkeit, sich von einem Rentenversicherungsträger fördern zu lassen.
Sowohl mit den Vorbereitungslehrgängen zur Sachkundeprüfung §34 a GewO als auch mit der Weiterbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft starten Teilnehmer in eine sichere berufliche Zukunft, denn der Bedarf an Sicherheitskräften wächst kontinuierlich.