Detektive: Datenschutz und Detektivarbeit sind kein Widerspruch
Die rechtliche Regelung der Videoüberwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz ist seit langem in der Diskussion. Pläne der Bundesregierung hinsichtlich der offenen und verdeckten V...
Die rechtliche Regelung der Videoüberwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz ist seit langem in der Diskussion. Pläne der Bundesregierung hinsichtlich der offenen und verdeckten Variante sind in Arbeit. Einstweilen gelten die Maßstäbe die das Bundesarbeitsgericht entwickelt hat - demnach braucht man zum Beispiel einen konkreten Verdacht einer strafbaren Handlung. Private Ermittler (Detektive) können aber - unabhängig von der Videoüberwachung - wie eh auch durch qualifizierte andere Maßnahmen tätig werden. Ein Beitrag von Manfred Lotze vom Detektiv-Institut Kocks.
Detektivische Maßnahmen bestehen im Wesentlichen aus Beobachtung (Observation), Ermittlung (Recherche) sowie dem Einsatz erlaubter Technik. Dazu gehört z. B. die Suche nach verbotener Abhörtechnik (Wanzen), Diebesfallen etc. Damit die erzielten Ergebnisse gegebenenfalls auch vor Gericht verwertet werden können, ist eine saubere und legale Arbeitsweise oberstes Gebot für Detektive - einschließlich präziser Dokumentation der gewonnenen Erkenntnisse.
So arbeitet auch die Firma Detektive Kocks: Sie klärt seit über 55 Jahren Problemfälle am Tatort Arbeitsplatz, insbesondere Diebstahl, Betrug, Unterschlagung und Untreue, Geheimnisverrat, Schwarzarbeit, Sabotage, Vortäuschung von Krankheit (Lohnfortzahlungsbetrug). Darüber hinaus stehen auf dem Programm: Aufklärung bei Versicherungsmissbrauch, Patent- und Verfahrensverletzungen ebenso bei Marken- und Produktpiraterie und vieles andere mehr.
Über 90-prozentige Aufklärung
Der Aufgabenkatalog umfasst mehr als 30 verschiedene Delikte, die konstant zu mehr als 90 % der Fälle aufgeklärt werden können. In der Mehrzahl bestätigen wir dabei den Anfangsverdacht des Auftraggebers. Die „weiße Weste" der Verdachtsperson lässt sich nur in wenigen Ausnahmefällen bescheinigen.
Die Unternehmensverantwortlichen stehen in der rechtlichen Pflicht, von ihrem Unternehmen Schaden abzuwenden oder zu begrenzen. Die Polizei ist für firmeninterne Probleme selten der geeignete Ansprechpartner. Hier übernehmen private Ermittler eine wichtige Funktion, sei es im Vorfeld kriminalpolizeilicher Untersuchungen oder bei der Beweisbeschaffung für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.
Gesucht wird in beide Richtungen - denn es geht sowohl um belastendes als auch um entlastendes Material. Jede Untersuchung findet von neutraler Position aus statt, Detektive werden nicht erfolgsabhängig honoriert und sind von daher als neutrale Zeugen vor Gericht oder bei Gegenüberstellung in außergerichtlichen Verfahren unverzichtbar. Bis zur Rechtskraft eines geänderten Datenschutzgesetzes dürfen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin verdeckte Videoüberwachungen stattfinden.
Beratung im Vorfeld
Hat man die Absicht, detektivische Hilfe wegen eines konkreten Problems in Anspruch zu nehmen, steht - so ist es bei Kocks in Düsseldorf - am Anfang zunächst einmal eine honorarfreie Beratung: Sie klärt sowohl über Möglichkeiten als auch über Grenzen detektivischer Tätigkeit auf. Diese Beratung ist praxisbezogen und hilft dem Unternehmen oft schon dabei, mit eigenen Bordmitteln einer Fehlentwicklung entgegenzusteuern - sprich eine Schwachstelle abzudichten und somit den gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden.
In allen anderen Fällen obliegt es den Verantwortlichen der geschädigten Firma, detektivische Hilfe in Anspruch zu nehmen - solange, wie es zur Sachverhaltsklärung und Beweissicherung notwendig ist. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und mit ihm gemeinsam sicherzustellen, dass das Ergebnis auch gerichtlich verwertbar ist.