EU verbietet PFAS in Schaumlöschmitteln
Mit dem Inkrafttreten des lange erwarteten PFAS-Verbots in Schaumlöschmitteln (EU-Verordnung 2025/1988) am 23. Oktober 2025 steht fest: Alte PFAS-haltige Feuerlöscher müssen ausgetauscht werden – idealerweise frühzeitig. So vermeiden Betreiber unnötige Risiken.

Die Umstellung von PFAS-haltigen auf fluorfreie Feuerlöschgeräte ist mit dem Beschluss der EU-Kommission nicht mehr wie bisher eine umweltfreundliche Option, sondern ein verpflichtender Schritt. Während dahingehend für Betreiber nun Klarheit herrscht, lauern gleichzeitig nicht nur wegen der Komplexität der Verordnung Risiken im Rahmen der gegebenen Übergangsfristen.
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