16.07.2026 • Topstory

KRITIS-Dachgesetz: Jetzt wird Sicherheit Pflicht

Am 29. Januar 2026 hat der Deutsche Bundestag das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet. Bis zum 17. Juli 2026 müssen Betreiber die geforderten Schutzmaßnahmen umgesetzt haben. Was müssen Betreiber, Planer und Generalunternehmer jetzt tun? Und welche Rolle spielen dabei Bauteile wie Fenster, Türen, Fassaden und Perimetereinrichtungen? Dieser Beitrag von Alexander Dupp gibt einen strukturierten Überblick.

Mann mit Bart, Brille und dunklem Hemd
Alexander Dupp ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischler-Handwerk und das Rollladen- u. Sonnenschutztechniker-Handwerk mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich Gebäudesicherheit, Fenster-, Türen- und Fassadentechnik
© Alexander Dupp & Kollegen

Das KRITIS-Dachgesetz ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie). Während das im Frühjahr 2026 umgesetzte NIS2-Gesetz den IT-Bereich kritischer Infrastrukturen regelt, schließt das KRITIS-Dachgesetz die Lücke bei der physischen Sicherheit, zu der beispielsweise Zäune, Türen, Fenster, Zutrittskontrollen, Überwachung, Bauwerksschutz und Naturgefahrenvorsorge gehören.
Das Ziel ist eindeutig: Die Versorgungssysteme, von denen das Gemeinwesen abhängt, sollen widerstandsfähiger gegenüber Sabotage, Terrorismus, Naturereignissen und menschlichem Versagen werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine spürbare Verschiebung der Bedrohungslage, die sich von Pipelineanschlägen über Spionage an kritischen Standorten bis zu Drohnenüberflügen über Industrieanlagen erstreckt. 

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