Neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Was sich für Hersteller und Betreiber ändert

Die derzeit geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit 2009 rechtskräftig. Seitdem führte die Entwicklung bei der Digitalisierung, Automatisierung sowie der zunehmende Einsatz von KI zu erheblichen Veränderungen, die auch die Anforderungen an die Sicherheit betreffen. Hasan Sülük von Pepperl und Fuchs erläutert, warum es einer Überholung der Norm in Form der neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230 bedarf und wie man sich auf sie vorbereitet.

Photo
Hasan Sülük, Team Leader Safety Services Factory Automation, Pepperl+Fuchs

GIT SICHERHEIT: Herr Sülük, warum brauchen wir eine neue EU-Maschinenverordnung (MVO)?

Hasan Sülük: Die Maschinenrichtlinie hat einen großen Beitrag zur Sicherheit in Europa geleistet. Doch die Entwicklungen der letzten Jahre, wie etwa die zunehmende Digitalisierung, Automatisierung und der Einsatz von KI, stellen neue Herausforderungen an die Sicherheit. Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 reagiert auf diese Veränderungen und sorgt dafür, dass wir auf einem technologisch aktuellen Stand bleiben und die Sicherheit auch in Zukunft gewährleistet ist.

Momentan befinden wir uns in einer Übergangsfrist von der alten Maschinenrichtlinie zur neuen MVO. Diese gilt ab Juli 2027 in der EU ausschließlich. Was sind Ihrer Meinung nach die wichtigsten Neuerungen, insbesondere mit Blick auf die Sicherheitsstandards?

Hasan Sülük: Die MVO legt den Fokus auf die stärkere Berücksichtigung digitaler Technologien. Um Manipulationen oder Missbrauch zu verhindern, wird die cyber security ein verpflichtender Bestandteil. Zudem wird die Bewertung von „High-Risk-Machines“ strenger geregelt, was bedeutet, dass Maschinen mit hohem Risiko zukünftig einer Drittprüfung unterzogen werden müssen. Auch die Anforderungen an die Dokumentation ändern sich: Statt physischer Handbücher sind digitale Formate nun zugelassen, was den Zugang zu Informationen erleichtert.

Wer ist von den Neuerungen am ­stärksten betroffen?

Hasan Sülük: Die Neuerungen betreffen alle Akteure der Wertschöpfungskette, Maschinenhersteller, Betreiber und Lösungsanbieter. Maschinenhersteller müssen ihre Produkte nicht nur sicher, sondern auch cybersicher gestalten. Betreiber müssen sicherstellen, dass bestehende Anlagen die Anforderungen erfüllen, und Lösungsanbieter wie wir von Pepperl+Fuchs spielen eine Schlüsselrolle, um beide Seiten zu unterstützen. Besonders stark betroffen sind Hersteller von Maschinen, da sie zusätzliche Prüfungen durch externe Stellen durchführen lassen müssen um die Risiken zu minimieren.

Was passiert, wenn ich den entsprechenden Anforderungen bis zum Juli 2027 nicht nachkomme?

Hasan Sülük: Die Maschinen müssen mit dem MVO harmonisiert sein, d.h. nicht konforme Maschinen dürfen nach diesem Stichtag nicht mehr auf den EU-Markt gebracht werden. Das bedeutet erhebliche finanzielle Risiken für Hersteller, da Produkte möglicherweise zurückgerufen oder umgerüstet werden müssen. Für Betreiber besteht die Gefahr von Haftungsproblemen, insbesondere bei Unfällen. Es ist daher entscheidend, frühzeitig mit der Umsetzung der neuen Anforderungen zu beginnen.

Welche Services, Beratungen und Schulungen bieten Sie bei Pepperl+Fuchs an, um gerade solche Kunden zu unterstützen?

Hasan Sülük: Wir bieten ein umfassendes Portfolio an Safety-Dienstleistungen an, um unsere Kunden auf die neue MVO vorzubereiten. Dazu gehören Bestandsaufnahmen, Gap-Analysen (MRL vs. MVO), die Unterstützung bei der Umsetzung von Cybersicherheitsanforderungen und Schulungen zu den neuen Anforderungen bzw. Regelungen. Unser Ziel ist es, sowohl Hersteller als auch Betreiber dabei zu begleiten, rechtzeitig und effizient die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Mal angenommen, ich bin Betreiber einer Bestandsanlage: Im Idealfall weiß ich, dass es neue Anforderungen gibt und vielleicht auch was in der MVO dem Buchstaben nach steht. Jedoch sagt mir das letztlich nicht, was ich konkret tun kann oder muss, um meine Anlage auf den neuesten Stand und damit konform zur MVO zu bringen. Was würden Sie einem Betreiber wie mir raten?

Hasan Sülük: Wir raten, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Anlage anzufangen. Dabei sollten Sie alle relevanten Sicherheits- und Cybersicherheitsaspekte überprüfen. Anschließend empfiehlt es sich, eine Gap-Analyse durchzuführen, um festzustellen, welche Anforderungen der MVO Ihre Anlage noch nicht erfüllt. Hierbei kann Pepperl+Fuchs Sie unterstützen, indem wir konkrete Handlungsempfehlungen geben und Sie bei der Umsetzung begleiten – von der Nachrüstung bis hin zur vollständigen Konformitätsbewertung.

Welche lang- und mittelfristigen Auswirkungen wird die MVO auf die Beziehungen zwischen Betreibern, Maschinenbauern und Lösungsanbietern wie Pepperl+Fuchs in der Praxis haben?

Hasan Sülük: Die MVO wird die Zusammenarbeit zwischen Hersteller, Betreiber und Lösungsanbieter noch enger machen. Betreiber werden verstärkt auf Lösungen angewiesen sein, die nicht nur technisch, sondern auch regulatorisch einwandfrei sind. Maschinenbauer müssen intensiver mit Lösungsanbietern kooperieren, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Für Unternehmen wie Pepperl+Fuchs bietet das die Chance, sich als vertrauenswürdiger Partner zu etablieren, der nicht nur Produkte, sondern auch umfassendes Know-how liefert. Letztendlich wird die MVO dazu beitragen, dass die gesamte Branche sicherer und zukunftsfähiger wird. 

Es gibt A-Normen (Sicherheitsgrundnormen), B-Normen (Sicherheitsgruppennormen)...
Es gibt A-Normen (Sicherheitsgrundnormen), B-Normen (Sicherheitsgruppennormen) und C-Normen (Normen zur Sicherheit von Maschinen). Für die Konformität müssen die verwendeten Normen mit dem MVO harmonisiert sein.
© Pepperl+Fuchs

Business Partner

Logo:

Pepperl+Fuchs SE

Lilienthalstrasse 200
68307 Mannheim
Deutschland

Kontakt zum Business Partner







Meist gelesen