Security Update für Kliniken und Seniorenheime
Hoher und zeitgemäßer Sicherheitsstandard wird von allen Kliniken und Seniorenheimen erwartet. Ist das auch tatsächlich so? Das Management dieser Einrichtungen trägt die Verantwort...
Hoher und zeitgemäßer Sicherheitsstandard wird von allen Kliniken und Seniorenheimen erwartet. Ist das auch tatsächlich so? Das Management dieser Einrichtungen trägt die Verantwortung für Verkehrssicherheit, Hygiene, Arbeitsschutz, vorbeugende Abwehr von Betriebsstörungen, Brandschutz, Schutz vor Unglücksfällen und allgemeine Unternehmenssicherheit.
Dazu müssen umfangreiche personelle, technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen und diese in regelmäßigen Abständen auf Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit überprüft werden. Solche Updates sind erforderlich, auch weil sich das Gefahrenspektrum ständig durch technische, organisatorische, juristische oder personelle Neuerungen verändert. Turnusmäßige Überprüfungen oder Abgleiche der Sicherheitsmaßnahmen haben damit eine ähnlich wichtige Bedeutung wie die Gesundheitsprophylaxe. Folgende wichtige sicherheitsrelevante Themen sollten regelmäßig auf dem Prüfstand stehen:
Arbeitsschutz
Für allgemeine und flexible Grundpflichten ist das Arbeitsschutzgesetz eine Plattform. Es ermöglicht, auf neue Gefahren, die durch den Wandel von Arbeitsstoffen und Technologien unvermeidlich sind, reagieren zu können, ohne jeweils neue Spezialgesetze schaffen zu müssen. Solche flexiblen Grundpflichten bedeuten aber auch eine Herausforderung für Arbeitgeber und Beschäftigte. Sie sind aufgefordert, sich technischen Neuerungen und Veränderungen in der Arbeitswelt zu stellen, eigeninitiativ tätig zu werden und den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb eigenverantwortlich mitzugestalten. Im Krankenhaus oder Seniorenheim sollte ein Verfahren zum Arbeitsschutz angewandt werden, das Sicherheitsaspekte am Arbeitsplatz, bei Mitarbeitern, im Umgang mit Gefahrstoffen und ggf. zum Strahlenschutz berücksichtigt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sollte ein Arbeitssicherheitsausschuss (am Klinikum) installiert werden. Eine Zusammenarbeit mit der betriebsärztlichen Stelle ist sinnvoll. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ein Sicherheitsbeauftragter sind zu bestellen. Der Ausschuss und die bestellten Personen sorgen für die sichere Gestaltung der Arbeitsbereiche. Die Versorgungs- und Meldewege im Falle eines Arbeitsunfalles sind klar zu regeln. Auch die Vorgaben zum Schutz vor Gefahrstoffen und Strahlungen sind zu beachten. Arbeitsplatzbezogene Unterweisungen müssen durchgeführt und dokumentiert werden. Das Arbeitsschutzgesetz fordert die Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz. Anhand der Ergebnisse dieser Beurteilung sind Betriebsanweisungen für die Beschäftigten zu erstellen. Die Betriebsanweisung ist die entscheidende Brücke zwischen den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen einerseits und der betrieblichen Praxis auf der anderen Seite. Betriebsanweisungen sind erforderlich bei Tätigkeiten mit bzw. im Gefahrenbereich von biologischen Arbeitsstoffen (z. B.: Bakterien, Viren, Pilze, humanpathogene Endoparasiten), Gefahrstoffen, Maschinen und Anlagen. Sie können eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bedeuten.
Unfallschutz
Arbeitgeber haben für den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen und Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen zu verhüten. Dazu haben sie Sicherheitsingenieure und Betriebsärzte zu bestellen. Mehr als ein Drittel aller Unfälle am Arbeitsplatz führen zu einer Handverletzung. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. Fast die Hälfte aller Handverletzungen sind "oberflächliche Zerreißungen". Unfallursache Nummer 1 ist menschliches Versagen. Neben Zeitdruck, Ablenkungen und falscher Handhabung von Arbeitsgeräten kann auch Routine zu Unfällen führen. Deswegen ist es sehr wichtig, immer wieder auf die Einhaltung der jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften (VBG) hinzuweisen. Und auf professionellen Handschutz, wie er beispielsweise beim Anbieter Ansell erhältlich ist - für die Branche Health Care, aber auch für alle industriellen Bereiche. Der Arbeitgeber ist zur Unterweisung der ihnen anvertrauten Beschäftigten verpflichtet. Die allgemeinen Unterweisungen - auch bei Neueinstellungen - sollten mindestens Folgendes beinhalten:
- Verhalten im Brandfall,
- Notfallplan für den Arbeitsbereich,
- Flucht- und Rettungswege,
- Allgemeine sicherheitsgerechte Verhaltensregeln am Arbeitsplatz,
- Verhalten beim Arbeitsunfall,
- Einrichtungen der Ersten Hilfe und innerbetriebliche Wege.
Das Personal muss informiert werden über den sicheren Einsatz und Aufbewahrung von Geräten, Maschinen, Medikamenten, Gefahrstoffen, persönlicher Schutzausrüstung und das Verhalten bei Betriebsstörungen. Ebenso haben ggf. Belehrungen über das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12, Betriebssicherheitsverordnung § 9, Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtpflege (TRBA 250) Pkt. 5.2, Biostoffverordnung (BioStoffV) § 12 (2), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14 (2), Gentechnik-Sicherheits-Verordnung GenTSV § 12 (3), Krankenhausbauverordnung (KrhsBauV) § 36 (5), Röntgenverordnung (RöntgenV) § 36, Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Unfallversicherung) § 15 (5), Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 39, Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS 555) Abs. 2 und Unfallverhütungsvorschrift (GUV-V A1-Grundsätze der Prävention) § 4, zu erfolgen.
Vorbeugender Brandschutz
Der bauliche, anlagetechnische und organisatorische Brandschutz im Krankenhaus ist ein besonders wichtiges Thema. Anders als in sonstigen Gebäuden entstehen im Brandfall auch durch das nötige Räumen des Gebäudes für die Patienten zusätzliche Gefahren. Das Personal muss sich deswegen im besonderen Maße um die in ihrer Obhut befindlichen Patienten kümmern. Es muss daher ausreichende Kenntnisse über Brandrisiken und das Verhalten im Brandfall besitzen und muss sich auf die Wirksamkeit baulicher und technischer Einbauten verlassen können. Kliniken oder Seniorenheime müssen Einsatzpläne für den Notfall bereithalten und mit dem Pflegepersonal regelmäßig darüber reden. Die Flucht- und Rettungswege müssen deutlich ausgeschildert sein und sollten im Rahmen der Überprüfungen aktualisiert werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzbegehungen sollen in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr und dem Technischen Leiter bzw. Brandschutzbeauftragten regelmäßig durchgeführt werden. Anfahrtswegeplan und Hydrantenverzeichnis sind mit der Feuerwehr abzustimmen und zu überprüfen. Auch eine interne Brandschutz- und Evakuierungsübung sollte durchgeführt werden. Die Sicherheitsfachkraft oder der Brandschutzbeauftragten hat darüber hinaus noch folgende Prüfaufgaben: Kontrolle aller Meldelinien, besonders nach Erweiterungen oder Umbauten, Auswertung der Kontrollstreifen, Überprüfung der Wartungen aller Unterflur- und Überflurhydranten, Einsichtnahme aller Prüfunterlagen von Notstromaggregat, Blitzschutzanlage und beweglichen elektrischen Geräten. Zusätzlich obliegt ihm die regelmäßige Unterweisung über den innerbetrieblichen Brandschutz.
Patientensicherheit
bedeutet im Allgemeinen das Vermeiden und die Verhütung von unerwünschten Ergebnissen oder Schäden durch Maßnahmen der Gesundheitsversorgung. Solche Ereignisse umfassen Behandlungsfehler, Abweichungen, Zwischenfälle oder Unfälle. Patientensicherheit ist das Produkt aller Maßnahmen in der Klinik und anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, die darauf gerichtet sind, Patienten vor vermeidbaren Schäden in Zusammenhang mit der Heilbehandlung zu bewahren. Sie ist ein Bestandteil der Qualitätssicherung in der Medizin und sehr wichtig für jede Einrichtung und deren Ruf. Es geht dabei hauptsächlich um medizinische Risiken, aber auch um Fehlervermeidung bei der Betreuung und Pflege. Durch Ärzte und Pflegekräfte sollte eingeschätzt werden, welche Patienten besonderer Obhut bedürfen und von wem eine Selbst- oder Fremdgefährdung ausgehen kann. Die Sicherheit dieser Patienten kann durch Überwachung und Anbringung spezieller Vorrichtungen an den Krankenbetten und weiterer Sicherungsvorrichtungen durch ärztliche Anordnung gewährleistet werden. Bei verwirrten Patienten sollte eine besondere Überwachung durch das Pflegepersonal und technischer Vorkehrungen erfolgen. Auch die Sicherung der Neugeborenenstation und kindgerechte Sicherheitsstandards sind nötig. Zur Patientensicherheit dienen Patientenschutzsysteme, Orientierungs- und Leitsysteme, Lichtruf- und Kommunikationssysteme, Radiofrequenz-Identifikation (RFID), Ortungssysteme, das Tragen von Namenschildern durch das Personal, ein positives Sicherheitsgefühl, ausreichend Ruhe und Schutz vor störenden Einflüssen.
Hygiene
Durch die Vorfälle an der Uni-Klinik Mainz Ende August 2010 ist die Bedeutung der Krankenhaushygiene erneut deutlich geworden. Nach Angaben des der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) erkranken 500.000 bis eine Million Menschen jährlich an sog. Krankenhausinfektionen. 15.000 Patienten sterben laut der Berliner Charité an den Folgen solcher Infektionen. Die Einhaltung der Hygiene muss ständig durch Fachpersonal kontrolliert werden. Für die Belange der Hygiene sollte die personelle Verantwortung als auch das Verfahren der Umsetzung geregelt sein. Die Organisation der Hygiene ist in einer abgestimmten Hygienerichtlinie verbindlich zu regeln. Die Verantwortlichkeiten sollten darin eindeutig festgelegt sein und durch den Hygienebeauftragten, den Hygienebeauftragten Arzt und den Kommissionsmitgliedern der Fachabteilungen, die über entsprechende Fachausbildungen verfügen, wahrgenommen werden. Hygienepläne sollten für alle Stationen und Funktionsbereiche vorhanden und ständig kontrolliert und aktualisiert werden. Grundlage sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Institutes in Berlin. Die Vorabveröffentlichung neuer und geänderter Empfehlungen der Kommission sind auf den Internetseiten www.rki.de zu finden. Die neuen Empfehlungen ersetzen ältere jedoch erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt. Ein notwendiges technisches Hilfsmittel zur räumlichen Abschottung gefährdeter Patienten in Quarantäne- und Intensivstationen, aber auch für andere gesperrten Bereiche sind Zutrittskontrollsysteme.
Sicherung von Medikamenten
In Kliniken und Seniorenheimen sind notwendigerweise große Mengen Medikamente vorzuhalten. Eine möglichst diebstahlsichere Unterbringung, unter strikter Beachtung des Betäubungsmittelgesetzes, ist erforderlich. Auch hier ist die Zugangsberechtigung zur Apotheke nur autorisiertem Personal zu gestatten und durch entsprechende Technik, wie Zutrittskontrollsystem oder elektronische Schlösser, sicherzustellen. Auch die Ausgabe der Medikamente an das Personal bedarf ständiger Überwachung, um Schwund und Missbrauch gering zu halten. Die gleiche Sorgfalt bei der Aufbewahrung und Ausgabe an die Berechtigten muss auch in den Stationen Anwendung finden.
Schutz vor Kriminalität
Krankenhäuser und Pflegeheime sind Tummelplätze für Diebe, aber auch leider gelegentlich für Sexualstraftäter und Kindesentführer(innen). Außerdem gibt es immer wieder Fälle, bei denen Ärzte und Pflegepersonal massiv bedroht oder gar verletzt werden. Solche kritischen Situationen und Übergriffe gibt es oft in den Bereichen der Unfallambulanz bzw. Poliklinik, dort besonders in den Abendstunden und an Wochenenden. Leider haben die meisten Häuser eigentlich das ganze Jahr „Tag der offenen Tür", und mit zunehmender Größe kann keiner so leicht sagen, wer hier wirklich Patient, Pfleger, Besucher, Dieb, Arzt oder Handwerker ist. Mit der entsprechenden Legende kommt man bis ins Zimmer des Professors, in viele Nebenräume oder zu jedem x-beliebigen Patienten. Schnell verschwinden wertvolle Gerätschaften, Bargeld, Schmuck und Scheckkarten. Gegen Diebstähle helfen den Patienten und dem Personal abschließbare Wertfächer und Kleiderschränke. Weiterhin ist es sinnvoll, dass bestimmte Bereiche nur von Berechtigten beteten werden können. Betriebs- und Technikräume, Lager, Umkleideräume des Pflegepersonals, Schwesternwohnheime und Aufenthaltsräume der Ärzte sind so abzuschotten, dass sie von Unbefugten nicht betreten werden können. Mit wirksamen Zutrittskontrollen oder elektronischen Schließsystemen tut man sich in der Praxis noch schwer. Hier müssen klare Strukturen und zeitliche Grenzen für Besucher und Bedienstete festgelegt werden, um Kriminalität einzudämmen. Unbedingt nötig sind Zutrittsberechtigungen für einzelne Sicherheitsbereiche, wie z. B. für Lagerbereiche, Apotheke, EDV, Verwaltung, Archive, Intensivpflegebereiche usw. Auch über bestimmte Zeitfenster für Besucher sollte wieder nachgedacht werden. Außerdem lassen sich über solche Systeme auch die Arbeitszeiten des Pflegepersonals erfassen und verwalten.
Automatiktüren im Gesundheitswesen
Türen stellen den Zugang zu Gebäuden dar und sind somit Eingang und Visitenkarte zugleich. Sie können aber schon die erste Hürde, sein um in ein Gebäude zu gelangen. So fordern spezielle Einrichtungen, wie z. B. Kliniken oder Pflegeheime, sorgfältige Lösungen. Automatische Türen bieten hier für Architekten und Planer die optimale Lösung zur Schaffung einer barrierefreien und angenehmen Umwelt. Moderne Automatiktüren besitzen eine ausgereifte Technik sowie ein hohes Sicherheitsniveau und sind daher Lösungen für beinahe jede Anwendung. Sie sind integrierbar in Zutrittskontrollsysteme und Fluchtwege. Automatiktüren bieten den Komfort des barrierefreien Zugangs und arbeiten unauffällig sowie zuverlässig - sodass der Nutzer automatische Türen wie bei Apotheken, Banken oder beim Bäcker kaum bewusst wahrnimmt. Automatiktüren im Gesundheitswesen sind: automatische Schiebetüren, automatische Drehflügeltüren und automatische Karusselltüren. Der Fachverband Türautomation (FTA) fördert den Gedanken der Barrierefreiheit und ist maßgeblich an der Erarbeitung der Ende 2010/Anfang 2011 neu erscheinenden DIN 18040 - Barrierefreies Bauen beteiligt. Zudem bietet der FTA Fachvorträge zum Thema „Barrierefreies Bauen mit automatischen Türen" an. Im FTA haben sich in Deutschland die weltweit größten Hersteller von Automatiktüren zusammengeschlossen. Ziel ist es, umfassend und lösungsorientiert zu beraten, einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten und über die vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten zu informieren. Der FTA ist Partner für alle, die sich für mehr Komfort und Sicherheit in barrierefreien Gebäuden und damit für mehr Lebensqualität einsetzen.
Umweltschutz
Im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes sollte in größeren Häusers eine Projektgruppe bestehen. Es ist wichtig, den ökologischen Gedanken im Alltag der Klinik oder des Heimes zu verankern. Ein Umweltmanagementhandbuch, in dem die Verantwortlichkeiten und die organisatorischen Abläufe festgelegt sind, sollte vorliegen. Ein Umweltbericht muss jährlich erstellt werden. Eine funktionierende Wertstoffsammlung mit einer hohen Recyclingquote ist zu betreiben. Energiesparende Maßnahmen sind umzusetzen. Zu empfehlen sind außerdem:
- ein angemessenes Anforderungsprofil für die umweltfreundliche Beschaffung festzulegen und die Vergabebedingungen mit entsprechenden Umweltanforderungen zu verknüpfen,
- durch regelmäßige Besprechungen und Informationen mit den Mitarbeitern die umweltfreundliche Anwendung im ärztlichen bzw. pflegerischen Handeln zu verdeutlichen und
- die umweltfreundliche Entsorgung durch ein Konzept zu sichern, das auch den Arbeitsschutz berücksichtigt.
Datenschutz
In Kliniken und Heimen werden eine Vielzahl von ganz sensiblen persönlichen Daten gesammelt und gespeichert. Vorrangige Aufgabe des Datenschutzes ist es, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patienten zu gewährleisten, das heißt die Befugnis jedes Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Mit personenbezogenen Daten darf nur unter einem Erlaubnisvorbehalt umgegangen werden, das heißt, die personenbezogene Datenverarbeitung ist nur „ausnahmsweise" erlaubt, und zwar dann, wenn ein Datenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies vorsieht oder der betroffene Bürger darin eingewilligt hat. Die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder sind strengstens einzuhalten. Datenschutz im Krankenhaus steht im engen Zusammenhang mit der ärztlichen Schweigepflicht. Die Krankenhäuser haben dafür zu sorgen, dass nicht jeder Beschäftigte auf alle Patientendaten zugreifen kann. Vielmehr gilt das Prinzip: Jeder darf nur auf solche Daten zugreifen, die er für seine Aufgaben benötigt. Krankenakten und sonstige Unterlagen über Gesundheitszustand wie Computerausdrucke und Ähnliches müssen stets so aufbewahrt werden, dass Unbefugte sie nicht lesen können. Auch Computer und elektronisch gespeicherte Daten dürfen nicht für fremde Personen einsehbar sein.
Technik-Check-up
Technische Einrichtungen müssen regelmäßigen Wartungen, Sicherheitsüberprüfungen unterzogen und hinterfragt werden, ob sie noch zeitgemäß, energiesparend und zweckmäßig sind. Dazu einige Beispiele von technischen Einrichtungen, die in moderne Kliniken und Heimen zu finden und regelmäßig zu überprüfen sind:
- Lichtruf- und Kommunikationssysteme
- Fluchttüren und -wege
- Schließtechnik (elektrische- oder/und mechanische Systeme)
- Ortungssystemen für Heimbewohner
- Lichtruf- und Kommunikationssysteme
- Brandmeldetechnik (Brandmelder und Brandmeldeanlagen)
- Notstromaggregate und unterbrechungsfreie Stromversorgungen
- Babyschutzsysteme verhindern Vertauschen und Entführung
- Desorientierten Fürsorge (durch RFID-Detektion)
- Identifikations- und Ortungssysteme für Patienten und Heimbewohner
- Videoüberwachung (CCTV)
- Mediensysteme, wie TV, Internet, Infos-on-Demand, Servicerufapplikationen
- Sprachalarmierungs-, Durchsage- und Evakuierungssysteme
- Einbruchmeldesysteme für Medikamentenlager und Technikbereiche
- Zutrittskontrollsystem.
Geeignete Anbieter: siehe Branchenverbände BHE, VfS oder ZVEI.
Krisen- und Notfallmanagement
Großbrände, Explosionen, Naturgewalten, Stromausfälle und Technik, die außer Kontrolle gerät, können katastrophale Folgen für die Sicherheit und den reibungslosen Betrieb haben. Ein Großteil der Krankenhäuser ist unzureichend auf Notfälle und Katastrophen eingerichtet. Viele Kliniken sehen sich nicht in der Lage, bei einem Ereignis mit vielen verletzten oder erkrankten Menschen innerhalb von drei Stunden 15 Prozent ihrer Betten frei zu räumen. Das geht aus einem Gutachten des Forschungsinstitutes IGES aus Berlin hervor. Das Institut hatte für das Gutachten 38 Kliniken auch nach ihrem Notfall- und Katastrophenmanagement befragt. Auch hier gilt es, die vorhandenen Notfall- und Katastrophenpläne zu überprüfen. Die Verfahren zum medizinischen Notfallmanagement, auch für externe medizinische Notfälle, müssen auf Aktualität und Zweckmäßigkeit geprüft und danach den Beteiligten bekannt gemacht werden.
Ebenso sind Vorbereitungen für Notfälle und Katastrophen zu treffen, die das eigene Haus betreffen. Dazu gehören Notfall- und Krisenpläne, Räumungsszenarien und Absprachen mit anderen Behörden, wie Gesundheitsämter, Feuerwehr und Polizei. Kliniken und Heime müssen für solche Fälle einen versierten Krisenstab bereithalten, der in der Lage ist, bei Betriebsstörungen, Katastrophen, Bombendrohungen, Räumungen, Bränden oder Epidemien unverzüglich tätig zu werden und das Management zu beraten.
Technischer Leiter
Eine wichtige Schlüsselposition im Krankenhaus oder in größeren Seniorenheimen ist der Technische Leiter. Er ist meist Dipl.-Ing. für Krankenhaustechnik, Versorgungstechnik, Elektrotechnik oder hat vergleichbare Qualifikationen. Sein Aufgabengebiet umfasst die Leitung der Technischen Abteilung einschließlich der Führung und Einsatzplanung des technischen Personals, die Sicherstellung der Funktions- und Betriebssicherheit der gesamten Haus- und Medizintechnik, aber auch allgemeine Sicherheitsaufgaben sowie u. a. noch folgende Gebiete:
- Steuerung und Koordination von Umbau- und Baumaßnahmen im Klinikum
- Übernahme von Projektverantwortung u. a. im gesamten Bereich der Betriebs-, Sicherheits- und Medizintechnik
- Störungsbearbeitung der Krankenhaustechnik
- Managen der Auftragsvergabe zur Instandsetzung
- Aufstellung und Fortschreibung einer jährlich Instandhaltungsplanung
- Mitwirkung bei den jährlichen Budgetgesprächen
- Planung, Koordinierung und Kontrolle des Mitarbeitereinsatzes
- Ergebnisverantwortung für den gesamten technischen Bereich (Instandhaltung, Ressourcenverbrauch, Personalkosten)
- Unterstützung des kaufmännischen Direktors vor Ort in allen technischen Fragen, insbesondere aber im Hinblick auf Optimierung des Energieverbrauchs und der Investitionsplanung
- Überwachung und Einhaltung aller Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, sowie der Richtlinien zu Brand und Katastrophenschutz.
Sicherheitsdienstleister
Es ist unbestritten so, dass für die Genesung und die Gesundheit eine ruhige störungsfreie Atmosphäre nötig ist. Diebstähle, Gewalt, Sachbeschädigungen oder vermeidbarer Stress stören dieses Klima erheblich. Verunsicherte Patienten oder gestresstes Personal schaden dem Image erheblich. Sicherheitsdienstleister bieten mit ausgebildetem Personal umfangreichen Service für Kliniken und Seniorenheime an. Neben der fachlichen Beratung zur Verbesserung von Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung übernehmen ausgebildete Fach- bzw. Servicekräfte für Schutz und Sicherheit Pforten- und Streifendienste, Patientenbetreuung, Bewachung, Intervention und Kontrollen (Anbieter siehe Branchenverband BDWS). Sie werden zur Anlaufstelle für alle, die Hilfe brauchen, geben Auskünfte, helfen bei der Orientierung und bieten Schutz für Patienten, Personal und Besucher rund um die Uhr sowie entlasten das Klinikpersonal von artfremden Tätigkeiten. Die eingesetzten Sicherheitskräfte sind damit garantiert immer in gleicher Qualität und Stärke vor Ort. Die Klinikleitung muss sich über Urlaubsvertretungen oder Ausfälle bei Krankheit keine Gedanken machen. Noch einen Schritt weiter gehen Überlegungen, Teile oder das gesamte Facility Management, bestehend aus
- technischem Management, wie z. B. Heizung, Klima-, Gebäudeleittechnik,
- infrastrukturellem Management, wie z. B. Sicherheits-, Reinigungs- und Hausmeisterdienste,
- kaufmännisches Management, wie z. B. Hausverwaltung und Personaldienstleistungen, fremd zu vergeben. Das wird in vielen Häusern schon sehr erfolgreich umgesetzt.
Auf dem neuesten Stand
Kliniken oder Seniorenheime stehen heute in einem harten Wettbewerb untereinander. Die zukünftigen Patienten und Bewohner achten sehr auf deren Ruf und nehmen bei der Sicherheit keinesfalls Abstriche in Kauf. Ereignisse wie in der Säuglingsstation des Uni-Klinikums Mainz oder wie der Amoklauf im St.-Elisabethen-Krankenhaus in Lörrach bewegen die Öffentlichkeit. Aber auch „alltägliche Sicherheitsmängel oder -pannen" können dem Image und letztlich der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung erheblich schaden. Deswegen ist es wichtig, dass solche Häuser trotz Kostendruck durch Updates ihren Sicherheitsstandard halten, überprüfen und ggf. verbessern. Diese notwendigen Sicherheitsüberprüfungen in Kliniken und Seniorenheime sollten ebenso wie Reparaturen, Wartungen und Kontrollen protokolliert werden. Der Technische Leiter legt seine Sicherheitsberichte der Klinik- bzw. Heimleitung zur Kenntnisnahme vor und berichtet auch bei der Notwendigkeit von größeren Neuanschaffungen. Er sollte immer rechtzeitig bei Um- oder Neubaumaßnahmen eingebunden sein und auch bei älteren Gebäuden immer für den neuesten Stand in Sachen Sicherheit sorgen. Es geht um nichts Geringeres als um die Sicherheit von Patienten, Personal und Besuchern.
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BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. - ArchivNorsk-Data-Str. 3
61352 Bad Homburg
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