Vandalismushemmende Bauelemente: Mit geprüften und zertifizierten Lösungen Gebäude wirksam schützen
Zerstörungswut und Vandalismus – es vergeht keine Woche, in der die Medien nicht darüber berichten. „Vandalen“ haben keine Scheu vor der Öffentlichkeit, Täterverhalten und Werkzeugeinsatz sind anders als bei Einbrüchen, so dass einbruchhemmende Bauelemente dieses Risiko nicht wirksam reduzieren können. Das ift Rosenheim hat deshalb zusammen mit Betroffenen dem LKA und Herstellern von Bauelementen die ift-Richtlinie EI-06/1 „Vandalismushemmende Bauelemente und Einrichtungen“ erarbeitet. Bauherren, Facility Manager und Planer können mit ihrer Hilfe Anforderungen festlegen und Produkte ausschreiben. Ein Beitrag von Andreas Schmidt und Jürgen Benitz-Wildenburg, IFT Rosenheim.

Bei Großveranstaltungen (Demonstrationen, Sportveranstaltungen u. a.) verstören die Bilder von Vandalismusangriffen. Betroffene fragen sich, wie sich die Immobilie und die Menschen darin vor dieser Form der Gewalt schützen lassen, denn einbruchhemmende Bauteile sind nur bedingt geeignet. Im Gegensatz zu Einbrechern treten „Vandalen“ öffentlich in Aktion und benutzen massiv alle Mittel, die gerade verfügbar sind. Das reicht von Pflastersteinen über Eisenstangen von Baustellen oder Verkehrsschildern bis hin zu Müllcontainern und Gullideckeln. Vorprüfungen an einbruchhemmenden Fenstern, Verglasungen und Türen zeigten deutlich, dass beim Vandalismus gänzlich andere Belastungen auftreten als bei der Einbruchprüfung.
Die Täter beim Vandalismus agieren als Gruppe eher spontan mit massiver Gewalt, aus der Masse heraus und ohne Angst, beobachtet, gefilmt oder belangt zu werden – oft sogar trotz Polizeipräsenz. Es geht den Tätern meistens um Zerstörung (Bushaltestellen, Werbeträger, Kraftfahrzeuge, Einrichtungen, Fassaden, Verkaufsstätten etc.), aber auch darum, durch zerstörte Bauelemente in ein Gebäude einzudringen, um dort weitergehende Schäden durch Brandsätze u.a. zu verursachen oder einfach nur um zu plündern.
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