Vision Zero im Gefahrstoffmanagement: Warum gesetzliche Mindestanforderungen nicht ausreichen
Wie viel Sicherheit im Gefahrstoffmanagement ist notwendig – und wie viel ist sinnvoll? Anlässlich des 40-jährigen Bestehens von Denios diskutieren Markus Boberg (Denios), Maik Reimann (RNX) und Tobias Dankert (ARU) im Interview das Leitbild der Vision Zero. Sie beleuchten den Unterschied zwischen gesetzlichen Mindestanforderungen und ganzheitlicher Risikobetrachtung, ordnen die Rolle von Versicherern und Wasserrecht ein und zeigen, warum präventives Sicherheitsmanagement auch wirtschaftliche Vorteile bietet.

Herr Boberg, Denios feiert dieses Jahr sein 40-jähriges Bestehen. Was verbindet Denios mit dieser langen Erfahrung und wie spiegelt sich das im Umgang mit heutigen Sicherheitsanforderungen wider?
M. Boberg: In 40 Jahren haben wir uns vom Hersteller und Produktanbieter zur Sicherheitsinstanz für Gefahrstofflagerung und -handling gewandelt. Auf dem Weg haben wir Erfahrungen gesammelt, Wissen aufbereitet und neue Technikstandards für die Branche geschaffen. Doch darauf ruhen wir uns nicht aus. Wir verfolgen stets die Haltung, es geht noch sicherer. Das spiegelt sich in unserem Leitbild der Vision Zero wider: eine Welt ohne Schäden durch Gefahrstoffe.
Dabei wissen wir, dass Unternehmen wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Entscheidungen stets abwägen müssen. Während sich Präventionskosten klar beziffern lassen, hängt das Sicherheitskonzept jedoch von der individuellen Gefährdungssituation ab. Deshalb entwickeln wir gemeinsam mit unseren Kunden ganzheitliche Konzepte, die wirtschaftliche Rahmenbedingungen, individuelle Schutzziele und gesetzliche Anforderungen optimal in Einklang bringen.

Herr Reimann, findet die Idee der Vision Zero auch bei den Versicherern Anklang?
M. Reimann: Absolut. Entscheidend ist aus meiner Sicht die unterschiedliche Perspektive von Gesetzgeber und Versicherer. Gesetzliche Anforderungen setzen wichtige Mindeststandards zum Schutz von Mensch und Umwelt. In der Praxis führt das jedoch häufig zu der Annahme, dass eine genehmigte Anlage automatisch auch umfassend sicher sei. Genau hier liegt der Unterschied: Auch wenn gesetzliche Anforderungen erfüllt sind, können weiterhin erhebliche Risiken bestehen – etwa durch Sachschäden, Betriebsunterbrechungen und wirtschaftliche Folgekosten. Deshalb bedeutet „genehmigt“ aus Sicht des Versicherers nicht automatisch auch „versicherbar“.
Das Leitbild der Vision Zero ist in diesem Zusammenhang hilfreich, weil es den Blick über die reine Erfüllung von Mindestanforderungen hinaus erweitert. Wenn neben den Schutzzielen auch mögliche Schadensfolgen berücksichtigt werden, lassen sich Risiken ganzheitlicher bewerten. Das verbessert die Risikotransparenz und kann sich positiv auf Versicherbarkeit und Rahmenbedingungen auswirken.

Herr Dankert, wie bewerten Sie das Konzept Vision Zero aus Sicht des Wasserrechts und des regulatorischen Rahmens?
T. Dankert: Aus meiner Sicht passt das Leitbild der Vision Zero gut zum präventiven Ansatz des Wasserrechts, das auf die Vermeidung nachteiliger Gewässerveränderungen ausgerichtet ist. Ein zentrales Instrument ist die Eignungsfeststellungspflicht nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie verlangt den Nachweis, dass Anlagen so geplant, errichtet und betrieben werden, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind.
Damit setzt das Wasserrecht nicht auf Schadensbegrenzung im Nachhinein, sondern auf eine präventive Risikobewertung und -beherrschung. Vision Zero verfolgt einen ähnlichen Gedanken, geht jedoch als Leitbild über den Rechtsrahmen hinaus, da es grundsätzlich auf die Vermeidung jeglicher Schadensereignisse abzielt. Unternehmen, die dieses präventive Sicherheitsverständnis verinnerlichen, erfüllen die Anforderungen der Eignungsfeststellung in der Regel strukturierter und erleichtern dadurch behördliche Verfahren sowie die Nachweisführung im Genehmigungsprozess.
Welche Rolle spielen organisatorische und personelle Maßnahmen ergänzend zu den technischen Auflagen?
M. Boberg: Schadensvermeidung funktioniert nur dann zuverlässig, wenn technische Schutzmaßnahmen konsequent durch organisatorische und personelle Maßnahmen ergänzt werden. Entscheidend sind klare Abläufe, eindeutig definierte Verantwortlichkeiten sowie regelmäßig Unterweisungen der Beschäftigten als auch widerkehrende Wartungen der Anlagen. Daher ist unser Produktportfolio in ein ganzheitliches Leistungsangebot aus Beratung, Produkten, Services und Schulungen eingebettet, das über den gesamten Produktlebenszyklus reicht. Dabei greifen wir nicht nur auf interne Kompetenz zurück, sondern nutzen ein belastbares Netzwerk aus Branchen- und Sicherheitsexperten zur stetigen Weiterentwicklung von Wissen und Leistungen. Wir arbeiten zum Beispiel eng mit Sachverständigen wie ARU zusammen, um Kunden auch im Genehmigungsmanagement, bei AwSV-Gutachten sowie beim Bauantrag für Gefahrstoffcontainer Unterstützung bieten zu können.
Herr Reimann, wie kann der wirtschaftliche Nutzen eines höheren Sicherheitsniveaus belegt werden?
M. Reimann: Sicherheit ist am Ende keine Frage von Kosten, sondern von Stabilität. Natürlich zeigen Studien, dass sich Prävention wirtschaftlich lohnen kann – entscheidend ist aber etwas anderes: Wie gut ist ein Unternehmen auf den Ernstfall vorbereitet?
Gerade bei größeren Schäden sehen wir immer wieder, dass nicht der Schaden selbst das größte Problem ist, sondern die Folgen – insbesondere Betriebsunterbrechungen. Unternehmen, die hier gut aufgestellt sind, haben einen klaren Vorteil: Sie bleiben handlungsfähig – und genau das entscheidet im Ernstfall über die Zukunft des Unternehmens.

Herr Boberg, wie lebt Denios die Vision Zero heute? Können Sie ein ganz konkretes Beispiel nennen?
M. Boberg: Ein gutes Beispiel ist der Umgang mit dem Risiko und die Detektion von Leckagen. Auffangwannen, die auslaufende Stoffe am Lagerort zurückhalten, bilden seit 40 Jahren den Kern unseres Sortiments und sind eine gesetzlich geforderte Schutzmaßnahme.
Darüber hinaus hat Denios mit dem Spillguard einen batteriebetriebenen Leckagesensor entwickelt, der ortsunabhängig einsetzbar ist und bei einer Leckage sofort ein Alarmsignal auslöst. Für ein höheres Sicherheitsniveau kann der Sensor IoT-basiert eingebunden werden.
In diesem Fall kann das Signal per SMS oder e-Mail direkt an zuständige Mitarbeiter geschickt werden, sodass unmittelbar Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Die Einbindung in das kundenseitige Prozessleitsystem ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Ihr wichtigster Ratschlag zum Thema Sicherheit im Gefahrstoffmanagement in jeweils einem kurzen Statement?
M. Boberg: Wer Sicherheit im Gefahrstoffmanagement konsequent weiterentwickeln will, sollte nicht bei einzelnen Produkten ansetzen, sondern bei einem durchdachten Gesamtkonzept. Entscheidend ist eine fundierte Expertenberatung, die wirtschaftliche Rahmenbedingungen, individuelle Schutzziele und gesetzliche Anforderungen in Einklang bringt. Denios gestaltet diesen Prozess mit praxisnaher Beratung, einem starken Netzwerk, passenden Produktlösungen und dem Ziel, Sicherheit systematisch und nachhaltig zu verbessern.
T. Dankert: Als AwSV-Sachverständiger beurteile ich Anlagen, deren Versagen weitreichende Folgen für Mensch und Umwelt haben kann – und das bevor etwas passiert. In diesem Sinne teile ich die Vision von Denios im Umgang mit Gefahrstoffen: Jeder vermiedene Schaden ist kein Zufall, sondern das Ergebnis konsequenter Vorsorge.
M. Reimann: Am Ende ist es ganz einfach: Der beste Schaden ist der, der gar nicht erst entsteht. Und genau darin liegt der größte wirtschaftliche Vorteil für Unternehmen. Unternehmen, die Sicherheit nur als Pflicht sehen, unterschätzen ihr eigenes Risiko. Die wirklich erfolgreichen Unternehmen nutzen Sicherheit als Wettbewerbsvorteil.




















