26.06.2013 • Whitepaper

Technische Regeln für Arbeitsstätten: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygi ene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für ...

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygi ene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betr eiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben.

Zum Bericht: Sicherheitskennzeichnung - Unternehmen müssen umstellen

Diese ASR A1.3 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung er füllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Die im Whitepaper der BAuA festgehaltene "Technische Regel ASR A1.3" schreibt die Technische Regel ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674) fort und wurde unter Federführung des Fachausschusses „Sicherheitskennzeichnung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Anwendung des Kooperationsmodells (vgl. Leitlinienpapier 1 zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeit sschutz vom 31. August 2011) erarbeitet ...weiter siehe PDF

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