BDLS: Luftsicherheit – Verbesserung der Rahmenbedingungen notwendig

Die vorzeitige Vertragsbeendigung bei den Passagier- und Gepäckkontrollen am Flughäfen Düsseldorf durch Kötter Aviation Security hat erneut den Reformbedarf im derzeitigen System d...

Die vorzeitige Vertragsbeendigung bei den Passagier- und Gepäckkontrollen am Flughäfen Düsseldorf durch Kötter Aviation Security hat erneut den Reformbedarf im derzeitigen System des Vollzuges der Luftsicherheitsaufgaben entfacht, teilt der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) mit. Der Vorgang zeige einmal mehr, dass Anpassungen unerlässlich sind. Die Tatsache, dass sich ein markterfahrenes und langjährig bewährtes Mitgliedsunternehmen zu diesem Schritt gezwungen sah, mache auch die zeitliche Dringlichkeit deutlich, so BDLS Präsident Udo Hansen.

Der laufende Vertrag für die Dienstleistungen am Flughafen Düsseldorf war vor dem Hintergrund sich stetig verschlechternder Rahmenbedingungen für das Mitgliedsunternehmen Kötter Aviation Security nicht mehr wirtschaftlich umzusetzen, so die Aussage des Unternehmens. In enger Absprache mit dem Beschaffungsamt werde daher der Vertrag vorzeitig und einvernehmlich aufgelöst. Diese Möglichkeit sehen die Verträge mit dem Bundesministerium des Innern ausdrücklich vor.

Es sei an der Zeit, dass das Bundesministerium des Innern, das Beschaffungsamt und die Bundespolizei gemeinsam mit dem Verband Änderungen an den Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sowie den Verträgen vornehme, so Hansen. Die wirtschaftlichen Risiken eines Auftrages müssten angemessenen berücksichtigt werden, dies gelte insbesondere für Veränderungen, die für keinen Dienstleister planbar, vorhersehbar und beeinflussbar sind. Sich so stark dynamisch verändernde Prozesse, wie an einem Flughafen, könnte selbst bei größter Sorgfalt nicht im Angebot einkalkuliert werden. Daher müsse es die Möglichkeit geben, Anpassungen vorzunehmen. Zukünftige Verträge müssten daher Öffnungsklauseln enthalten, um solche Veränderungen einzkalkulieren. Der Dialog dazu – zwischen Verband und den beteiligten Akteuren – sei bereits angelaufen und auf einem guten Weg.

Darüber hinaus werde natürlich auch mit den Sozialpartnern gesprochen. Denn der Mitarbeiter müsse ebenfalls in diesem Prozess Berücksichtigung finden, so Hansen weiter.

Die bereits jetzt vorgesehenen Änderungen, wie etwa die Abrechnung nach Kontrollvorgängen, ein Bonussystem, das gute Leistungen des Dienstleisters anerkennt und belohnt, sowie die Übertragung der Planungs- und Steuerungshoheit an den Dienstleister seien erste Schritte in die richtige Richtung. Der Verband werde diesen Weg konsequent weiterverfolgen, so Hansen abschließend.

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