Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass private Sicherheitsdienste die Begleitung von Schwertransporten übernehmen. „Damit endet eine über 20-jährige Diskussion, ob diese Begleitung zwingend von immer besser ausgebildeten Polizeibeamten wahrgenommen werden muss“, so der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft, Dr. Harald Olschok. Er begrüßte diese Gesetzänderungen obwohl die Transportbegleitung kein „Massengeschäft“ für die gesamte Branche werden wird. „Dies ist nur etwas für besonders qualifizierte und spezialisierte Unternehmen“, so Olschok. Dieses Beispiel zeige aber vor allem eines „wenn ein politischer Wille zu Änderungen vorhanden ist, passiert auch etwas.“
Der BDSW fordert auch für andere Aufgaben wie dem Schutz des öffentlichen Personenverkehrs, Veranstaltungen, Kritischen Infrastrukturen und Flüchtlingsunterkünften spezialgesetzliche Regelungen. „Diese Regelungen sind notwendig, um vor allem in besonders sensiblen Bereichen die Qualität der Sicherheitsdienstleistung gewährleisten zu können“, so Olschok.