25.07.2016 • NewsBDSW

BDSW begrüßt neues Gesetz

Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass private Sicherheitsdienste die Begleitung von Schwertransporten übernehmen. Damit endet ...

Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass private Sicherheitsdienste die Begleitung von Schwertransporten übernehmen. „Damit endet eine über 20-jährige Diskussion, ob diese Begleitung zwingend von immer besser ausgebildeten Polizeibeamten wahrgenommen werden muss“, so der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft, Dr. Harald Olschok. Er begrüßte diese Gesetzänderungen obwohl die Transportbegleitung kein „Massengeschäft“ für die gesamte Branche werden wird. „Dies ist nur etwas für besonders qualifizierte und spezialisierte Unternehmen“, so Olschok. Dieses Beispiel zeige aber vor allem eines „wenn ein politischer Wille zu Änderungen vorhanden ist, passiert auch etwas.“

Der BDSW fordert auch für andere Aufgaben wie dem Schutz des öffentlichen Personenverkehrs, Veranstaltungen, Kritischen Infrastrukturen und Flüchtlingsunterkünften spezialgesetzliche Regelungen. „Diese Regelungen sind notwendig, um vor allem in besonders sensiblen Bereichen die Qualität der Sicherheitsdienstleistung gewährleisten zu können“, so Olschok.

Business Partner

Logo:

BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. - Archiv

Norsk-Data-Str. 3
61352 Bad Homburg
Deutschland

Kontakt zum Business Partner







Meist gelesen

Photo
19.01.2024 • News

Neuer Tarifvertrag für private Sicherheitskräfte in Hamburg

Am 18.01.24 einigten sich die Tarifvertragsparteien BDSW und ver.di für die rund 9.000 privaten Sicherheitskräfte in Hamburg auf einen neuen Tarifvertrag. Dieser hat eine Laufzeit von zwei Jahren und sieht zwei Erhöhungsschritte der Stundengrundlöhne vor.