BDSW fordert Berücksichtigung im KRITIS-Dachgesetz

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) hat sich intensiv mit dem Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) befasst. Zudem thematisierte er den Schutzbeitrag der Sicherheitswirtschaft hierfür.

Dabei forderte BDSW-Präsident Gregor Lehnert gegenüber dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat, Johann Saathoff, und Vertreter der Regierungskoalition sowie der Bundesregierung die Berücksichtigung der Sicherheitswirtschaft im zukünftigen KRITIS-Dachgesetz.

Der BDSW begrüßte, dass sich der Gesetzgeber mit einem KRITIS-Dachgesetz in einem ganzheitlichen Schutzansatz von KRITIS nicht mehr allein auf die IT-Sicherheit, sondern auf den physischen Schutz von KRITIS fokussieren wird. Er mahnte aber an, dass eine Nichtberücksichtigung der Sicherheitswirtschaft im Gesamtregulierungsansatz der Bundesregierung zum Schutz von KRITIS Sicherheitslücken bestehen lassen würde.

Das Sicherheitsgewerbe mit seinen über 270.000 Beschäftigten erbringe immer mehr Tätigkeiten, die der Absicherung bzw. Aufrechterhaltung von sämtlichen Kritischen Infrastrukturen in Deutschland diene, so Gregor Lehnert. Dazu zählten insbesondere Objektschutzaufgaben, Schutz von Lieferketten, Sicherstellung der Bargeldversorgung, Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Personenverkehr und Durchführung von Luftsicherheitskontrollen. Überraschenderweise finde das Sicherheitsgewerbe aber bisher noch nicht einmal Erwähnung in den von der Bundesregierung bereits veröffentlichten Eckpunkten zum KRITIS-Dachgesetz, so Gregor Lehnert.

Die Sicherheitswirtschaft sei systemrelevant für den Schutz von KRITIS. Das KRITIS-Dachgesetz müsse daher die Systemrelevanz des Sicherheitsgewerbes für den Schutz von KRITIS festschreiben. In den Anwendungsbereich eines KRITIS-Dachgesetzes müssten sowohl die Betreiber selbst als auch die Kritischen Dienstleistungen aufgenommen und definiert werden. Die einheitliche Umsetzung der zukünftigen Regelungen zum physischen Schutz von KRITIS auf Bundes-, Landes- und Kreisebene müsse sichergestellt werden. Nur so könne ein Auslegungs- und Umsetzungschaos durch die Behörden – wie während der Corona-Pandemie – zu Lasten der Sicherheit von KRITIS vermieden werden, so Gregor Lehnert abschließend.

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