BDSW fordert Fertigstellung des Sicherheitsdienstleistungsgesetzes
Wie der BDSW mitteilt, beschäftigen mittlerweile die privaten Sicherheitsdienste bundesweit rund 260.000 Mitarbeiter.
„Unsere Branche leistet einen ungemein wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Deutschland“, so BDSW-Präsident Gregor Lehnert. Dies habe sich in den letzten Jahren in den unterschiedlichsten Segmenten auch für die Öffentlichkeit deutlich gezeigt. Durch die massiven Veränderungen, die die Sicherheitsbranche im letzten Jahrhundert durchlaufen hat, ist das Gewerberecht, auf dessen wenigen Vorgaben die Branche einst fußte, keine geeignete Grundlage mehr, auf der die Unternehmen und Beschäftigten der Branche die heute deutlich umfangreicheren Tätigkeiten ausüben sollten.
Trotz der Festlegung im Koalitionsvertrag der noch geschäftsführenden Bundesregierung wurde in der letzten Legislaturperiode kein eigenständiges Sicherheitsdienstleistungsgesetz mehr auf den parlamentarischen Weg gebracht – obwohl das Bundesinnenministerium (BMI) sehr intensiv an einem Referentenentwurf arbeitet. Durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz erhoffe man sich, die Sicherheitsstandards im Gewerbezweig zu verbessern und so das häufig anzutreffende Billigstvergabeprinzip zu beenden, so Gregor Lehnert.
Dieses Gesetz müsse verbindliche Anforderungen an Qualifikation, Schulung und Weiterbildung aller Sicherheitsmitarbeiter und Führungskräfte für besondere Einsatzbereiche, insbesondere dem Schutz Kritischer Infrastrukturen, beinhalten. „Wir hoffen – und erwarten –, dass die im BMI bereits weit fortgeschrittenen Arbeiten an einem solchen Gesetz von der neuen Bundesregierung umgehend abgeschlossen werden und zu Beginn der neuen Legislatur ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird“, so Gregor Lehnert abschließend.