22.02.2017 • NewsBDSWSicherheitskonzepte

BDSW: Informations- und Erfahrungsaustausch im Landeskriminalamt

Unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren (SMI) und des Landeskriminalamtes Sachsen fand gestern in Dresden ein in diesem Rahmen erstmals stattfindender Inf...

Rund 40 Führungskräfte sächsischer Sicherheitsdienstleister und der Polizei...
Rund 40 Führungskräfte sächsischer Sicherheitsdienstleister und der Polizei trafen sich zum Informations- und Erfahrungs¬austausch im Landeskriminalamt

Unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren (SMI) und des Landeskriminalamtes Sachsen fand gestern in Dresden ein in diesem Rahmen erstmals stattfindender Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Führungskräften sächsischer Sicherheitsdienstleister des BDSW und der Polizei statt.

Anknüpfungspunkt der Tagung bildete die neu verfasste gemeinsame Grundsatzerklärung. Sie wurde zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW, Landesgruppe Sachsen mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, Landespolizeipräsidium vom 12. Mai 2016 über das Zusammenwirken von Staat und Wirtschaft zur Unterstützung der polizeilichen Arbeit bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung neu vereinbart. Als Sicherheitspartner der sächsischen Polizei erstreckt sich die Aufgabe der Sicherheitsdienstleister ausschließlich auf eine informative Unterstützung nach dem Grundsatz „Beobachten, Erkennen, Melden“ von sicherheitsrelevanten Ereignissen, die die Sicherheitsdienstleister bei der Ausübung ihrer täglichen Arbeit in der Öffentlichkeit wahrnehmen.

Gemeinsam blickten die Führungskräfte nochmals auf die Entstehungsgeschichte der nunmehr fast 15-jährigen Kooperation zwischen Sicherheitsdienstleistern und sächsischer Polizei zurück. Anschließend wurden sie über die wesentlichen Änderungen der aktuellen Grundsatzerklärung informiert. Die Vertreterin des Sächsischen Landeskriminalamtes referierte an Hand der Polizeilichen Kriminalstatistiken zur Sicherheitslage in Sachsen und zu neuen Kriminalitätsformen, wie z. B. Cyberkriminalität. Die Führungskräfte erörterten, wie die weitere Zusammenarbeit intensiviert und noch effektiver gestaltet werden kann.

Die Vorstellung der aktuellsten Gesetzesänderungen für Sicherheitsdienstleister im Gewerberecht, Informationen zum Sicherheitsrahmenkonzept des SMI für Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen einschließlich der dort definierten Anforderungen und Aufgaben des Sicherheitsdienstleisters sowie die Vorstellung des Positionspapiers des BDSW zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften rundeten diese Informationsveranstaltung ab.

Einigkeit bestand bei den Führungskräften darüber, sowohl auf regionaler als auch Landesebene, diesen Informationsaustausch regelmäßig fortzuführen und mithin die Grundsatzerklärung noch besser mit Leben zu erfüllen.

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