30.11.2017 • NewsPersonenkontrolleGepäckkontrolleBDSW

BDSW: tausende Sicherheitsmitarbeiter auf Weihnachtsmärkten im Einsatz

Das erste Adventswochenende steht bevor und viele Weihnachtsmärkte in Deutschland öffnen ihre Pforten für die Besucher. Angesichts der derzeitigen Bedrohungslage und nach dem Ansch...

Das erste Adventswochenende steht bevor und viele Weihnachtsmärkte in Deutschland öffnen ihre Pforten für die Besucher. „Angesichts der derzeitigen Bedrohungslage und nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin 2016 werden in diesem Jahr noch deutlich mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsdienste während und außerhalb der Betriebszeiten im Einsatz sein“, sagte Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW.

Zu den Aufgaben der Sicherheitsdienste zähle nicht nur die Bewachung der Stände. Sie regeln mancherorts wegen des großen Andrangs auf die Weihnachtsmärkte den Einlass, um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten. Ähnlich der Sicherheits- und Ordnungsdienste bei anderen großen Veranstaltungen wird so der Zustrom auf und vom Gelände herunter durch die Sicherheitskräfte reguliert. Hierbei können auch Personen- und Taschenkontrollen vorgenommen werden. Viele der eingesetzten Mitarbeiter seien als sogenannte Veranstaltungsordner tätig und fallen daher nicht unter die gewerberechtlichen Zulassungsvoraussetzungen. Für die Aufträge, die sicherheitsrelevante Tätigkeiten beinhalten, verstärkt sich das Problem der Mitarbeitergewinnung auch in diesem Jahr nochmal. „Den Unternehmen bereitet der deutlich angestiegene Personalbedarf Probleme“, führte Olschok aus. „Durch die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen Anfang des Jahres dauert die Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Mitarbeiter, die Sicherheitstätigkeiten durchführen, bis zu drei Monate, teilweise noch länger.“ Dies sei vor allem für temporäre oder kurzfristige Aufträge ein Problem. Für diese Beschäftigten benötigen die Unternehmen eine schnelle und transparente Überprüfung, um auch auf solche Aufträge, reagieren zu können. „Dauert die Überprüfung zu lange, müssen seriös arbeitende Unternehmen Aufträge ablehnen, weil nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht“, so Olschok. Als Folge könnten hier schlecht qualifizierte und nicht ausreichend überprüfte Unternehmen zum Einsatz kommen. Der BDSW fordert daher, dass der Mitarbeiter den Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung selbst stellt und für fünf Jahre bis zur Wiederholungsprüfung einen amtlich ausgestellten Ausweis erhält.

 

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