BDSW: Zuordnung zur KRITIS für Sicherheitsbranche erforderlich
Der BDSW fordert die Politik dazu auf, auch die private Sicherheitsbranche zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) zuzuordnen.
Um auch weiterhin dafür sorgen zu können, dass der Gesellschaft ausreichend Sicherheitskräfte zur Verfügung stehen, sei dies notwendig geworden. Die Zuordnung zur kritischen Infrastruktur ermögliche es, die Quarantänezeiten für die Beschäftigten der privaten Sicherheitsunternehmen der aktuellen Lage anzupassen, so BDSW Hauptgeschäftsführer Florian Graf. Der Arbeitsmarkt in der Sicherheitsbranche sei aufgrund der stetig steigenden Nachfrage bereits angespannt und 14-tägige Quarantänezeiten verschärften dies weiter.
Neben den regulären Aufgaben der Branche sind bundesweit mittlerweile viele Zehntausend private Sicherheitskräfte mit der Umsetzung der Coronaschutzauflagen oder dem Schutz der damit beauftragten Personen betraut. Breitet sich die Omikron-Variante weiter so rasch aus, sei damit zu rechnen, dass auch immer mehr Beschäftigte der Sicherheitsunternehmen selbst betroffen sind. Bei den langen Quarantänezeiten sei so nicht zu gewährleisten, dass alle Einsatzbereiche und Objekt besetzt werden können. Mit der offiziellen Einstufung als Teil der kritischen Infrastruktur stünden der Branche Maßnahmen – wie die verkürzten Quarantänezeiten für Kontaktpersonen und geimpftes Personal – zur Verfügung, die maßgeblich dazu beitragen können, die Einsatzfähigkeit der Beschäftigten zu verbessern, so Florian Graf.