16.09.2016 • NewsbvfaFeuerlöscherBrandschutz

bvfa: Merkblätter informieren über Instandhaltung von Feuerlöschern

Wenn ein Feuer ausbricht, zählt bei der Bekämpfung jede Sekunde. Aus diesem Grund sind Feuerlöscher als unverzichtbare Brandschutzeinrichtungen häufig gesetzlich vorgeschrieben. Fe...

Wenn ein Feuer ausbricht, zählt bei der Bekämpfung jede Sekunde. Aus diesem Grund sind Feuerlöscher als unverzichtbare Brandschutzeinrichtungen häufig gesetzlich vorgeschrieben. Feuerlöscher retten im Ernstfall Leben – vorausgesetzt, sie werden ordnungsgemäß gewartet und instandgehalten. Aus diesem Grund fordert der Gesetzgeber nicht nur die Bereitstellung von Feuerlöschern, zum Beispiel an Arbeitsstätten, sondern auch die regelmäßige Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit. Das neue Merkblatt „Instandhaltung von Feuerlöschern durch Sachkundige und Prüfungen durch befähigte Personen“ des bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz möchte über die Grundlagen aus rechtlicher Sicht aufklären. Im ebenfalls neu veröffentlichten bvfa-Merkblatt „Arbeitsschritte bei der Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern“ sind die benötigten Arbeitsschritte allgemeinverständlich beschrieben.

85% aller Brände können mit einem oder mehreren Feuerlöschern bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr gelöscht werden. Umfassenden Schutz und Sicherheit bieten Feuerlöscher aber nur, wenn man sich im Ernstfall bedingungslos auf ihre Funktionalität verlassen und sie problemlos bedienen kann. Überall, wo Feuerlöscher gesetzlich vorgeschrieben sind, ist aus diesem Grund auch die regelmäßige Instandhaltung verpflichtend. Rechtliche Grundlage dafür bildet die Arbeitsstättenverordnung und die technische Regel ASR A2.2 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die den Brandschutz in Arbeitsstätten behandelt. Nach diesen Vorgaben muss die Wartung von Feuerlöschern spätestens alle zwei Jahre erfolgen, in besonders gefährdeten Bereichen ist teilweise auch eine frühere Wartungsfrist von einem Jahr vorgeschrieben. Zudem darf die Instandhaltung nur durch ausgebildete Sachkundige erfolgen. Inhalt und Umfang der Instandhaltung sind in DIN 14 406 Teil 4 festgelegt. An Arbeitsstätten trägt grundsätzlich der Arbeitgeber die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der bereitgestellten Feuerlöscher. Wenn er einen externen Dienstleister für die Wartung einsetzt, muss er sich von dessen Kompetenz und Zuverlässigkeit überzeugen. Da Arbeitgeber häufig nicht im Detail mit den geltenden technischen Regeln und Abläufen vertraut sind, bietet ihnen das neu veröffentlichte Merkblatt „Arbeitsschritte bei der Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern“ anschaulich und allgemeinverständlich einen Überblick. Neben den einzelnen Arbeitsschritten gibt der bvfa auch den dafür benötigten durchschnittlichen Zeitaufwand an. So ist Auftraggebern von Instandhaltungsarbeiten eine Überprüfung möglich, ob der Dienstleister die Wartung gemäß Regelwerk durchführt.

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