01.04.2022 • News

DFL zieht im Polizeikostenstreit vor Bundes-Verfassungsgericht

Die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) zieht im sogenannten Polizeikostenstreit vor das Bundesverfassungsgericht.

Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde liegt nach Auskunft des Bundesverfassungsgerichts dort vor. Die DFL argumentiert, dass die gesetzliche Regelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz aus 2014 nicht verfassungskonform sei. Sowohl das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen als auch das Bundesverwaltungsgericht hatten die Verfassungskonformität bereits ausdrücklich bejaht beziehungsweise eine Verletzung von Grundrechten der DFL ausgeschlossen.

Die DFL ziehe die Rechtsfrage mit diesem Schritt unnötig in die Länge und versuche offenbar Zeit zu schinden für die laufende bundesweite Debatte, so Innensenator Ulrich Mäurer. Auch diesem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sehe man entspannt entgegen, denn das Bundesverwaltungsgericht habe schon zweimal bestätigt, verfassungskonform zu handeln, so Ulrich Mäurer.

Die Konferenz der Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hatte unlängst empfohlen, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Anlass zum Handeln zu nehmen. Im Interesse der Allgemeinheit und der Steuerzahlenden gelte es, die Möglichkeit zu nutzen, gewinnorientierte Veranstalter an den Kosten erhöhten Polizeiaufwands bei risikobehafteten Großveranstaltungen zu beteiligen. Es werde daher Zeit, dass die DFL nun endlich einen Kurswechsel vornehme, zur konstruktiven Zusammenarbeit zurückkehre und sich offen für eine Fondlösung zeige, von der sowohl der Bund als auch alle Bundesländer profitieren können, so Ulrich Mäurer.

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